Einen Finanzierungsplan für sein Restaurant erstellen
Zunächst muss ein präziser Finanzierungsplan erstellt werden, in dem alle Ausgaben für das Restaurantprojekt aufgelistet werden, wie z.B.:
- Kauf oder Miete von Räumlichkeiten oder Kauf eines Geschäftsbetriebs bei Übernahme eines Restaurants;
- Ausgaben für Energie (Gas; Strom ...);
- Bauarbeiten und Ausstattung des Lokals;
- Kauf von Möbeln und Dekoration;
- Kauf der Küchenausstattung;
- die mit rechtlichen und administrativen Schritten verbundenen Kosten (Abfassung der Satzung; Honorare für einen Fachmann wie einen Wirtschaftsprüfer oder Notar; Eintragung der Gesellschaft; Veröffentlichung in einem Amtsblatt; Erwerb der Konzession und der Betriebserlaubnis ...);
- Kosten für Versicherungen;
- Kosten für die Anfangsbestände;
- Kosten, die mit dem Betrieb des Restaurants verbunden sind (Arbeitskosten; Lohnkosten ...);
Mithilfe dieser Kostenkalkulation lässt sich Ihr Finanzierungsbedarf im Gaststättengewerbe klar definieren.
Wenn Sie mehr zur Finanz- und Geschäftsstrategie eines Restaurants erfahren möchten, lesen Sie unseren Artikel "Wie erstelle ich einen Businessplan für mein Restaurant? ».
Finanzierungsarten in der Gastronomie
Hier sind die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten für ein Restaurant:
- Bankdarlehen;
- Crowdfunding;
- Mikrokredite;
- Leasing;
- Business Angels;
- Love Money;
- Brauereidarlehen;
Sein Restaurantprojekt mithilfe eines Bankkredits finanzieren
Einen Antrag auf ein Geschäftsdarlehen bei einem Bankinstitut zu stellen ist die gängigste Finanzierungsmethode in der Gastronomie.
Um einen Kredit zu erhalten, müssen Sie die Bank jedoch zunächst von der Tragfähigkeit Ihres Projekts überzeugen.
Gewerbedarlehen werden von verschiedenen deutschen Kreditinstituten angeboten. Kreditrahmen, -laufzeiten und Zinssätze sind sowohl von der Höhe des Eigenkapitals sowie von der Bonität des Antragsstellers und der Existenzdauer des zu finanzierenden Unternehmens abhängig.
Für neu gegründete Unternehmen sind auch sogenannte Gründerdarlehen mit Kreditrahmen zwischen 25.000 und 100 TEUR verfügbar (siehe die Website der Gründerplattform).
Eine weitere attraktive Finanzierungsmöglichkeit stellt der ERP Gründerkredt der KFW mit variablen Kreditlaufzeiten und einer Fördersumme von bis zu 125.000€ dar. Anträge sind über die jeweilige Hausbank zu stellen. Weitere Informationen zum Thema Förderung eines Gastronomiegewerbes finden Sie auch auf dem Existenzgründerportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Um Ihre Chancen auf einen Bankkredit zu maximieren, sollten Sie sich die Zeit nehmen, solide Finanzierungsunterlagen zu erstellen. Sie sollten insbesondere einen ausgearbeiteten Businessplan und eine Finanzprognose umfassen: Diese Unterlagen sind entscheidend, um die Bank vom Potenzial Ihres Vorhabens und von der Ernsthaftigkeit Ihres Antrags zu überzeugen.
Außerdem werden die Banken eher bereit sein, einem erfahrenen Gastronomen einen Geschäftskredit zu gewähren. Sollten Sie noch keine Erfahrung im Gaststättengewerbe besitzen, kann es von Vorteil sein, eine spezielle Fortbildung oder ein Praktikum zu absolvieren (zusätzlich zu den verpflichtenden Weiterbildungen, die für den Erhalt Ihrer Konzession und der Betriebserlaubnis erforderlich sind). Dies wird Ihrem Finanzierungsantrag noch mehr Glaubwürdigkeit verleihen.
Beachten Sie auch, dass es verschiedene Maßnahmen gibt, die Ihnen die Beantragung eines Darlehens erleichtern sollen, z. B. eine Bankbürgschaft oder ein Ehrendarlehen zum Nullsatz. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Artikel über Fördermittel bei der Eröffnung eines Restaurants.