Verpflichtende Fortbildungen bei der Restauranteröffnung
Für die Eröffnung eines Restaurants ist kein formaler Berufsabschluss erforderlich. Bestimmte Unterrichtungen sind jedoch gesetzlich vorgeschrieben – insbesondere dann, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden oder mit leicht verderblichen Lebensmitteln gearbeitet wird.
Zu den verpflichtenden Maßnahmen zählen:
- Gaststättenunterrichtung (IHK)
- Hygieneschulung nach Lebensmittelrecht
- Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Gaststättenunterrichtung
Die Gaststättenunterrichtung ist erforderlich, wenn eine Gaststättenerlaubnis nach dem Gaststättengesetz (§ 4 GastG) beantragt wird – insbesondere bei Alkoholausschank. Der Kurs unterrichtet über die Grundzüge der lebensmittel- und hygienerechtlichen Vorschriften und bescheinigt, dass der Gastronom im Umgang mit ihnen vertraut ist.
Diese Fortbildung zielt darauf ab, Gaststättenbetreiber für ihre Verantwortung im Verbraucher- und Jugendschutz zu sensibilisieren.
Die Unterrichtung umfasst folgende Themen:
- Die Anwendung des Gaststättenrechts
- Das Jugendschutz- sowie das Nichtraucherschutzgesetz
- Grundlagen des europäischen und nationalen Lebensmittelrechts
- Anforderungen und Verpflichtungen des Lebensmittelunternehmers
- Umsetzung der bauhygienischen Bestimmungen in Gaststätten
- Einführung in die Hygienepraxis beim Umgang mit Lebensmitteln
- Eigenkontrolle nach den HACCP-Grundsätzen
- Vorschriften bei der Kennzeichnung in Speise- und Getränkekarten
Kosten: ca. 100–300 €
Dauer: meist 4 Stunden (regional unterschiedlich)
Wo wird die Unterrichtung durchgeführt?
Bei der für den Standort Ihres Betriebs zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Wer über eine abgeschlossene Ausbildung verfügt, deren Abschlussprüfung entsprechende lebensmittelrechtliche Kenntnisse beinhaltet (z. B. als Koch oder Restaurantfachmann), kann sich von dieser Schulung befreien lassen. Dazu ist eine Freistellungsbescheinigung der IHK erforderlich (Kosten: 30–50 €). Ausländische Berufsabschlüsse können durch die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA) auf die Gleichwertigkeit mit deutschen Berufsqualifikationen geprüft werden.
Schulung zur Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV / EU-Hygienerecht)
Lebensmittelunternehmer sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Mitarbeitende angemessen im Bereich Lebensmittelhygiene geschult sind. Die Grundlage hierfür bilden die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sowie die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV).
Die Schulung betrifft insbesondere Personen ohne einschlägige Berufsausbildung, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten – auch Saison- und Aushilfskräfte.
Themen der Schulung:
- Lebensmittelrecht – neue europäische und nationale Gesetzgebung
- Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
- Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
- Anforderungen an Kühlung und Lagerung
- Getränkeschankanlage
- Havarieplan und Krisenmanagement
- Hygiene-Schädlinge
- HACCP
- Produktionshygiene (z. B. Fleisch, Geflügel, Hackfleisch, Fisch, Eier, Milch, Frittierfett)
- Allgemeine und spezielle Mikrobiologie / Lebensmittelvergiftungen
- Personalhygiene / Infektionsschutzgesetz
Nach Abschluss wird eine Bescheinigung ausgestellt, die im Rahmen einer Kontrolle vorgelegt werden muss. Die Nichteinhaltung kann zu einer Mahnung und einem Bußgeldbescheid führen.
Kosten: ca. 330 € pro Person
Dauer: meist 1 Tag
Wo wird diese Schulung durchgeführt?
Bei der zuständigen IHK oder zertifizierten Bildungsträgern.




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