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Eröffnung eines Restaurants
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Welche Schulungen müssen bei der Eröffnung eines Restaurants absolviert werden?

Die Eröffnung eines Restaurants bringt neben unternehmerischen Chancen auch zahlreiche gesetzliche Verpflichtungen mit sich. Zwar ist kein bestimmter Berufsabschluss erforderlich, doch bestimmte Schulungen und Unterrichtungen sind vor dem Start verpflichtend. Dieser Leitfaden zeigt, welche Qualifikationen notwendig sind und welche Weiterbildungen zusätzlich sinnvoll sein können.

5 Minuten
Aktualisiert am
14/4/2026
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Julia Deplaix
Aux Pieds Sous La Table
"Ohne Zenchef bräuchten wir einen zusätzlichen Mitarbeiter für die Verwaltung von Reservierungen."
Artikelzusammenfassung:
  • Für die Restauranteröffnung sind bestimmte Schulungen verpflichtend – insbesondere die IHK-Gaststättenunterrichtung, Hygieneschulungen und die IfSG-Belehrung.
  • Diese Unterrichtungen vermitteln grundlegendes Wissen zu Hygiene, Lebensmittelrecht, Jugendschutz und betrieblicher Verantwortung.
  • Auch Mitarbeitende müssen regelmäßig geschult werden, insbesondere im Bereich Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz.
  • Ergänzende Weiterbildungen, etwa zu Buchhaltung, Personalmanagement oder Marketing, unterstützen den langfristigen unternehmerischen Erfolg.
  • Eine fundierte Vorbereitung und entsprechende Qualifikationen stärken nicht nur den Betrieb, sondern auch die Glaubwürdigkeit gegenüber Behörden, Banken und Partnern.
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Verpflichtende Fortbildungen bei der Restauranteröffnung

Für die Eröffnung eines Restaurants ist kein formaler Berufsabschluss erforderlich. Bestimmte Unterrichtungen sind jedoch gesetzlich vorgeschrieben – insbesondere dann, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden oder mit leicht verderblichen Lebensmitteln gearbeitet wird.

Zu den verpflichtenden Maßnahmen zählen:

  • Gaststättenunterrichtung (IHK)
  • Hygieneschulung nach Lebensmittelrecht
  • Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Gaststättenunterrichtung

Die Gaststättenunterrichtung ist erforderlich, wenn eine Gaststättenerlaubnis nach dem Gaststättengesetz (§ 4 GastG) beantragt wird – insbesondere bei Alkoholausschank. Der Kurs unterrichtet über die Grundzüge der lebensmittel- und hygienerechtlichen Vorschriften und bescheinigt, dass der Gastronom im Umgang mit ihnen vertraut ist.

Diese Fortbildung zielt darauf ab, Gaststättenbetreiber für ihre Verantwortung im Verbraucher- und Jugendschutz zu sensibilisieren.

Die Unterrichtung umfasst folgende Themen:

  • Die Anwendung des Gaststättenrechts
  • Das Jugendschutz- sowie das Nichtraucherschutzgesetz
  • Grundlagen des europäischen und nationalen Lebensmittelrechts
  • Anforderungen und Verpflichtungen des Lebensmittelunternehmers
  • Umsetzung der bauhygienischen Bestimmungen in Gaststätten
  • Einführung in die Hygienepraxis beim Umgang mit Lebensmitteln
  • Eigenkontrolle nach den HACCP-Grundsätzen
  • Vorschriften bei der Kennzeichnung in Speise- und Getränkekarten

Kosten: ca. 100–300 €
Dauer: meist 4 Stunden (regional unterschiedlich)

Wo wird die Unterrichtung durchgeführt?
Bei der für den Standort Ihres Betriebs zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).

Wer über eine abgeschlossene Ausbildung verfügt, deren Abschlussprüfung entsprechende lebensmittelrechtliche Kenntnisse beinhaltet (z. B. als Koch oder Restaurantfachmann), kann sich von dieser Schulung befreien lassen. Dazu ist eine Freistellungsbescheinigung der IHK erforderlich (Kosten: 30–50 €). Ausländische Berufsabschlüsse können durch die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA) auf die Gleichwertigkeit mit deutschen Berufsqualifikationen geprüft werden.

Schulung zur Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV / EU-Hygienerecht)

Lebensmittelunternehmer sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Mitarbeitende angemessen im Bereich Lebensmittelhygiene geschult sind. Die Grundlage hierfür bilden die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sowie die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV).

Die Schulung betrifft insbesondere Personen ohne einschlägige Berufsausbildung, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten – auch Saison- und Aushilfskräfte.

Themen der Schulung:

  • Lebensmittelrecht – neue europäische und nationale Gesetzgebung
  • Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
  • Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
  • Anforderungen an Kühlung und Lagerung
  • Getränkeschankanlage
  • Havarieplan und Krisenmanagement
  • Hygiene-Schädlinge
  • HACCP
  • Produktionshygiene (z. B. Fleisch, Geflügel, Hackfleisch, Fisch, Eier, Milch, Frittierfett)
  • Allgemeine und spezielle Mikrobiologie / Lebensmittelvergiftungen
  • Personalhygiene / Infektionsschutzgesetz

Nach Abschluss wird eine Bescheinigung ausgestellt, die im Rahmen einer Kontrolle vorgelegt werden muss. Die Nichteinhaltung kann zu einer Mahnung und einem Bußgeldbescheid führen.

Kosten: ca. 330 € pro Person
Dauer: meist 1 Tag

Wo wird diese Schulung durchgeführt?
Bei der zuständigen IHK oder zertifizierten Bildungsträgern.

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Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Wer erstmals im Lebensmittelbereich tätig wird, benötigt eine Erstbelehrung nach § 43 IfSG. Diese erfolgt beim zuständigen Gesundheitsamt oder einem beauftragten Arzt. Vermittelt werden Kenntnisse über:

  • Meldepflichtige Krankheiten
  • Ansteckungsrisiken
  • Hygienisches Verhalten im Betrieb

Die Bescheinigung darf bei Tätigkeitsaufnahme nicht älter als drei Monate sein.

Folgebelehrung: Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitende alle zwei Jahre erneut zu belehren. Diese Schulungen müssen dokumentiert werden.

Kosten: ca. 20–40 €
Dauer: ca. 15–30 Minuten

Wo kann man die Erstbelehrung ablegen?
Beim für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt oder anderen zertifizierten Anbietern (z. T. auch online).

Empfohlene gastronomische Weiterbildungen

Neben den verpflichtenden Unterrichtungen empfiehlt sich eine fundierte Vorbereitung auf die unternehmerischen Anforderungen der Gastronomie. Sinnvolle Weiterbildungen sind beispielsweise:

  • Buchhaltung und Controlling
  • Existenzgründung und Unternehmensführung
  • Personalmanagement
  • Marketing und Kommunikation
  • Kalkulation und Wareneinsatz
  • Wein- und Getränkekunde
  • Kulinarik und Speisenkonzeption

Branchenerfahrung als Koch, Sommelier oder Servicekraft ist keine formale Voraussetzung, erleichtert jedoch den Einstieg erheblich. Eine fundierte Weiterbildung wirkt zudem positiv bei Gesprächen mit Banken oder Investoren und erhöht die Glaubwürdigkeit des Geschäftskonzepts. Abschlüsse, Schulungen und Berufserfahrung sollten im Businessplan klar dargestellt werden.

Wo können gastronomische Weiterbildungen absolviert werden?

Mögliche Anlaufstellen sind:

Auch einige öffentliche Einrichtungen bieten Hilfen bei der Unternehmensgründung an, z. B. die Agentur für Arbeit oder der ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks).

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FAQ

Welche Schulungen sind für die Eröffnung eines Restaurants verpflichtend?

In der Regel die Gaststättenunterrichtung (bei Alkoholausschank), Hygieneschulungen nach Lebensmittelrecht sowie die Erstbelehrung nach § 43 IfSG.

Ist eine Ausbildung als Koch Voraussetzung?

Nein. Ein Berufsabschluss ist nicht vorgeschrieben, jedoch fachlich empfehlenswert.

Wie lange ist die IfSG-Belehrung gültig?

Die Erstbelehrung darf bei Arbeitsbeginn höchstens drei Monate alt sein. Danach müssen alle zwei Jahre Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber erfolgen.

Ist die IHK-Unterrichtung bundesweit Pflicht?

Sie ist erforderlich, wenn eine Gaststättenerlaubnis beantragt wird – insbesondere bei Alkoholausschank. Die genauen Regelungen sind landesrechtlich ausgestaltet.

Müssen auch Aushilfen geschult werden?

Ja. Alle Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten, müssen hygienerechtlich unterwiesen sein.

Was kostet die Restauranteröffnung an Schulungen?

Je nach Konstellation zwischen ca. 150 € und 600 € pro Person.

Artikel verfasst von:
Eve-Anne

Eve-Anne ist ein echter Foodie - wenn es ein neues, angesagtes Restaurant gibt, ist sie meist schon da gewesen. Als Marketing-Expertin mit großem Faible für Gastronomie schaut sie genau hin, wie digitale Lösungen Gastronomen im Alltag unterstützen können. Sie denkt modern, liebt Trends und weiß was wirklich funktioniert.

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