Verpflichtende Fortbildungen für die Eröffnung eines Restaurants
Für die Eröffnung eines Restaurants ist kein bestimmter Abschluss erforderlich. Allerdings müssen vor der Eröffnung der Einrichtung verpflichtend bestimmte Weiterbildungen abgelegt werden.
Hier die verpflichtenden Weiterbildungen Gastronomie, die Sie im Zusammenhang mit einer Restauranteröffnung absolvieren müssen:
- Gaststättenunterrichtung
- Schulung zur Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)
- Erstbelehrung Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Gaststättenunterrichtung
Diese Fortbildung richtet sich an Gastronomen, die eine Gaststättenkonzession erwerben möchten, damit sie in ihrem Restaurant alkoholische Getränke verkaufen dürfen.
Der Kurs unterrichtet über die Grundzüge der lebensmittel- und hygienerechtlichen Vorschriften und bescheingt, dass der Gastronom im Umgang mit ihnen vertraut ist.
Diese Fortbildung zielt darauf ab, Gaststättenbetreibern ihre Verantwortung bewusst zu machen und sie für den Kampf gegen Alkohol-, Drogen-, Tabakmissbrauch und für die verschiedenen Belästigungsformen zu sensibilisieren, damit sie das richtige Verhalten gegenüber den Gästen erlernen können.
Die Unterrichtung besteht aus vier Unterrichtseinheiten (zu je 60 Minuten) und umfasst folgende Themen:
- die Anwendung des Gaststättenrechts
- das Jugendschutz- sowie das Nichtraucherschutzgesetz
- Grundlagen des europäisches und nationales Lebensmittelrechts
- Anforderungen und Verpflichtungen des Lebensmittelunternehmers
- Umsetzung der bauhygienischen Bestimmungen in Gaststätten
- Einführung in die Hygienepraxis beim Umgang mit Lebensmitteln
- Eigenkontrolle nach den HACCP-Grundsätzen
- Vorschriften bei der Kennzeichnung in Speise- und Getränkekarten
Preis: je nach Ausbildungsstand zwischen 100 € und 300 €
Dauer: Durchschnittlich 20 Stunden an zweieinhalb Tagen
Wo kann man diese Fortbildung absolvieren?
Bei der für den Standort Ihres Betriebs zuständigen Industrie - und Handelskammer (IHK). Termine können online vereinbart werden (sowohl für Online- als auch Präsenz-Schulungen).
Wer über eine abgeschlossene Ausbildung verfügt, deren Abschlussprüfung entsprechende lebensmittelrechtliche Kenntnisse beinhaltet, z.B. als Koch oder Restaurantfachmann, kann sich von dieser Schulung befreien lassen. Dazu ist eine Freistellungsbescheinigung der IHK erforderlich (Kosten: 50€).
Ausländische Berufsabschlüsse können durch die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA) auf die Gleichwertigkeit mit deutschen Berufsqualifikationen geprüft werden.