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Eröffnung eines Restaurants
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Checkliste Restauranteröffnung - Alle administrativen Schritte, die für die Eröffnung eines Restaurants nötig sind

Planen Sie, ein Restaurant zu eröffnen? Um sicherzustellen, dass Sie keinen wichtigen Schritt vergessen, finden Sie hier einen umfassenden Überblick über alle Verwaltungsformalitäten, die Sie vor der Eröffnung Ihres Gastronomiebetriebs erledigen müssen.

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Welche administrativen Formalitäten müssen erledigt werden, wenn man ein Restaurant eröffnen möchte?

Vor der Eröffnung Ihres Restaurants müssen Sie folgende Verwaltungsformalitäten erledigen:

  1. Die Rechtsform wählen
  2. Das Unternehmen gründen
  3. Die verpflichtenden Meldungen machen
  4. Eine Konzession und eine Betriebserlaubnis erhalten
  5. Die obligatorischen Versicherungen abschließen

Wahl der Rechtsform Ihres Restaurants

Die Gründung eines Restaurants erfordert zunächst die Wahl einer Rechtsform für den Gastronomiebetrieb (Handelsgesellschaft, Mikrounternehmen, Einzelunternehmen ...).

Besonders häufig entscheiden sich Gastronomen für die Gründung einer GmbH (oder EURL), eines Einzelunternehmens oder einer SAS (vereinfachte Aktiengesellschaft).

Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) muss mindestens aus zwei Gesellschaftern bestehen. Bei dieser Gesellschaftsform ist die Haftung der Gesellschafter auf die Höhe ihrer Einlagen beschränkt (das private Vermögen der Gesellschafter kann nicht gepfändet werden). Ein Mindeststammkapital ist nicht erforderlich.

Dasselbe Prinzip liegt der EURL (Entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée - Einmann-GmbH) zugrunde, jedoch besteht diese nur aus einem Gesellschafter.

Das Einzelunternehmen (französisch: EI oder EIRL) wird, wie der Name schon sagt, von einer Einzelperson geführt. Sein Hauptvorteil liegt in der unkomplizierten Gründungs- und Verwaltungsmethode. Der Geschäftsführer ist also allein verantwortlich: Im Falle eines Konkurses müssen die Verluste aus seinem Privatvermögen gedeckt werden.

Der Einzelunternehmer unterliegt der Einkommenssteuer, während für die Handelsgesellschaft Körperschaftssteuer anfällt.

Bei einer SAS (Société par actions simplifiées - vereinfachte Aktiengesellschaft) wird die Höhe des Stammkapitals frei festgelegt, ebenso wie die Verteilung der Befugnisse innerhalb des Unternehmens. Diese Rechtsstruktur wird aufgrund ihrer Flexibilität geschätzt. Der Geschäftsführer einer SAS ist hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht einem Arbeitnehmer gleichgestellt.

Nehmen Sie sich die Zeit, die verschiedenen Optionen zu prüfen, um die am besten geeignete Rechtsform zu wählen. Diese Entscheidung wirkt sich nämlich auf das Ausmaß der Haftung des Geschäftsführers, die Anzahl der zulässigen Gesellschafter, die Höhe des anfänglichen Stammkapitals, das Sozial- und Steuersystem, die buchhalterischen und rechtlichen Verpflichtungen, die Höchstgrenzen für Einnahmen usw. aus.

Es wird dringend empfohlen, sich bei der Wahl der Rechtsform für ein Restaurant von einem Notar beraten zu lassen.

Das Restaurantunternehmen gründen

Welche Verwaltungsschritte bei der Gründung eines Unternehmens zu erledigen sind, hängt von der Art des gegründeten Unternehmens ab.

Hier ein allgemeiner Überblick über die verschiedenen Verwaltungsformalitäten:

  • Die Formalitäten zur Eintragung ins Handelsregister (HR) und anschließend bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts erledigen;
  • Eine gesetzliche Anzeige in einem Amtsblatt veröffentlichen;
  • Die Satzung verfassen;
  • Die Satzung bei der Zentralstelle für Unternehmensformalitäten (französisch: CFE - Centre de Formalités des Entreprises) Ihrer Region hinterlegen.
  • Ein Geschäftskonto bei der Bank einrichten und das Stammkapital des Unternehmens einzahlen.

Die verpflichtenden Meldungen machen

Vergessen Sie nicht, vor der Eröffnung Ihres Gaststättenbetriebs die folgenden Pflichtmeldungen abzugeben:

  • Meldung über die Eröffnung des Restaurants
    Werden im Lokal alkoholische Getränke verkauft, müssen Sie mindestens 15 Tage vor der offiziellen Eröffnung des Restaurants bei den Behörden Meldung erstatten. Diese Meldung muss schriftlich beim Bürgermeisteramt der Stadt, in der sich das Restaurant befindet, oder - falls sich das Restaurant in Paris befindet - bei der Polizeipräfektur eingereicht werden.
  • Anmeldung bei der SACEM (vgl. GEMA in Deutschland) für das Abspielen von Musik
    Falls Sie in Ihrem Restaurant Musik abspielen möchten, müssen Sie zwingend eine Genehmigung bei der SACEM (Société des auteurs, compositeurs et éditeurs de musique - Gesellschaft zur Verwaltung der Rechte von Autoren, Komponisten und Musikverlegern) einholen.
  • Meldung im Falle des Verkaufs von Lebensmitteln tierischen Ursprungs
    Jeder Betrieb, der Lebensmittel tierischen Ursprungs oder tierische Lebensmittel verkauft, muss dies zwingend bei der DDPP (Direction départementale en charge de la protection des populations - Direktion für Bevölkerungsschutz) melden. Diese Meldung muss vor der Eröffnung des Restaurants online auf der offiziellen Website des französischen Ministeriums für Landwirtschaft und Ernährung erfolgen.
  • Genehmigung für die Errichtung einer Terrasse
    Falls Sie planen, Ihr Restaurant um eine Terrasse zu erweitern, müssen Sie vorher eine Betriebserlaubnis bei der Stadtverwaltung einholen.
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Eine Konzession und eine Betriebserlaubnis erhalten

Alle Betriebe, die alkoholische Getränke verkaufen, müssen eine entsprechende Genehmigung besitzen. Die Kategorie der zu erwerbenden Genehmigung (kleine Gaststättenkonzession; Gaststättenkonzession ...) hängt von der Art der verkauften Getränke und der angebotenen Konsumart (Neben- oder Hauptangebot) ab. Um eine solche Genehmigung zu erhalten, müssen Sie zunächst eine Weiterbildung für die entsprechende Betriebserlaubnis absolvieren.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel über die Konzession und die Betriebserlaubnis.

Die obligatorischen Versicherungen abschließen

Eine weitere Formalität, die vor der Eröffnung oder Übernahme eines Restaurants erledigt werden muss, ist der Abschluss einer Versicherung für die Räumlichkeiten und das Material sowie einer Berufshaftpflichtversicherung.

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Weitere Schritte bei der Eröffnung eines Restaurants

Neben diesen verschiedenen Behördengängen sollten Sie auch die übrigen Schritte nicht vergessen, die vor der Eröffnung Ihres Restaurants unumgänglich sind:

  • Eine Marktstudie zur Analyse des Angebots, der Nachfrage und der Trends im Gaststättengewerbe durchführen;
  • Einen Businessplan und eine Finanzprognose erstellen, um die Geschäfts- und Finanzstrategie für Ihren Betrieb festzulegen;
  • Die mit dem Kauf oder der Anmietung der Räumlichkeiten verbundenen Formalitäten erledigen;
  • Die vor der Gründung eines Restaurants vorgeschriebenen Weiterbildungen (Weiterbildung Betriebserlaubnis, HACCP-Schulung ...) absolvieren;
  • Die notwendigen Anpassungen vornehmen, um die Räumlichkeiten an die Hygiene-, Sicherheits- und Zugangsstandards anzugleichen;
  • Sich um die Finanzierung und um Fördermittel kümmern;
  • Sich über die im Gaststättengewerbe geltenden Steuern, Abgaben und die Mehrwertsteuer informieren;
  • Sich über die in einem Restaurant verpflichtenden Aushang- und Kennzeichnungsregeln informieren.

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