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Eröffnung eines Restaurants
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Checkliste für die Restauranteröffnung - Alle administrativen Schritte der Eröffnung eines Restaurants

Die Eröffnung eines Restaurants erfordert nicht nur ein überzeugendes Konzept, sondern auch die sorgfältige Erledigung zahlreicher administrativer Schritte. Von der Wahl der Rechtsform über behördliche Genehmigungen bis hin zu Versicherungen müssen viele Formalitäten beachtet werden. Diese Checkliste bietet einen strukturierten Überblick über alle wichtigen Aufgaben vor dem Start.

4 Minuten
Aktualisiert am
14/4/2026
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Thomas Grenet
Maison Guéret
"Die Anzahl der digitalen Reservierungen, die wir monatlich verzeichnen können, ist erstaunlich. Wenn ich mir die täglichen Statistiken ansehe, schaue ich zweimal nach und denke, da muss ein Fehler vorliegen!“
Artikelzusammenfassung:
  • Vor der Restauranteröffnung müssen zentrale administrative Grundlagen geschaffen werden – darunter die Wahl der Rechtsform, die Unternehmensgründung und notwendige behördliche Meldungen.
  • Genehmigungen wie die Gewerbeanmeldung und – bei Alkoholausschank – die Gaststättenkonzession sind essenziell für den legalen Betrieb.
  • Auch zusätzliche Anforderungen wie GEMA-Anmeldung, Hygienemeldungen oder Genehmigungen für Außengastronomie müssen berücksichtigt werden.
  • Der Abschluss geeigneter Versicherungen schützt vor finanziellen Risiken und gehört zu den wichtigsten vorbereitenden Maßnahmen.
  • Eine sorgfältige Planung, inklusive Businessplan, Marktanalyse und Kenntnis aller gesetzlichen Vorgaben, ist entscheidend für einen reibungslosen Start.
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Welche administrativen Formalitäten müssen vor der Restauranteröffnung erledigt werden?

Vor der Eröffnung eines Restaurants sind mehrere behördliche und organisatorische Schritte erforderlich. Dazu gehören insbesondere:

  • die Wahl der passenden Rechtsform
  • die formale Gründung des Unternehmens
  • verschiedene verpflichtende Meldungen
  • der Erwerb einer Konzession bzw. Betriebserlaubnis
  • sowie der Abschluss notwendiger Versicherungen

Diese administrativen Grundlagen schaffen die rechtliche Basis für einen reibungslosen Start in die Selbstständigkeit.

Wahl der Rechtsform des Restaurants

Die Gründung eines Restaurants beginnt mit der Entscheidung für eine geeignete Rechtsform. In Deutschland kommen hierfür insbesondere Handelsgesellschaften, das Einzelunternehmen oder haftungsbeschränkte Gesellschaftsformen infrage.

Besonders häufig wählen Gründerinnen und Gründer eine GmbH, eine Unternehmergesellschaft (UG), ein Einzelunternehmen oder – bei mehreren Gesellschaftern – eine Personengesellschaft wie die GbR oder OHG.

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zählt zu den beliebtesten Rechtsformen in der Gastronomie. Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt; das private Vermögen bleibt in der Regel geschützt. Voraussetzung ist ein Stammkapital von 25.000 Euro, wobei bei Gründung zunächst 12.500 Euro eingezahlt werden müssen.

Als Variante mit geringerem Startkapital bietet sich die UG (haftungsbeschränkt) an. Sie kann bereits mit einem Euro Stammkapital gegründet werden, unterliegt jedoch besonderen Rücklagenregelungen.

Das Einzelunternehmen ist besonders unkompliziert in Gründung und Verwaltung. Die Inhaberin oder der Inhaber trägt allerdings das volle unternehmerische Risiko und haftet grundsätzlich mit dem Privatvermögen. Steuerlich unterliegt das Einzelunternehmen der Einkommensteuer, während Kapitalgesellschaften wie die GmbH der Körperschaftsteuer unterliegen.

Die Wahl der Rechtsform beeinflusst unter anderem:

  • die persönliche Haftung,
  • steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen,
  • die Anforderungen an Buchführung und Jahresabschluss,
  • die Kapitalausstattung und Finanzierungsmöglichkeiten.

Eine individuelle Beratung – etwa durch einen Steuerberater oder Notar – ist dringend zu empfehlen, um die langfristigen Auswirkungen dieser Entscheidung fundiert abzuwägen.

Das Restaurantunternehmen gründen

Die konkreten Gründungsschritte hängen von der gewählten Rechtsform ab. Grundsätzlich sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Zunächst erfolgt die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags (bei Kapitalgesellschaften). Anschließend wird das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen. Parallel dazu ist eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt notwendig.

Darüber hinaus sind folgende Schritte üblich:

  • Veröffentlichung einer gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachung (bei Kapitalgesellschaften),
  • Hinterlegung der Gesellschaftsunterlagen beim zuständigen Registergericht,
  • Eröffnung eines Geschäftskontos und Einzahlung des Stammkapitals (bei GmbH/UG),
  • steuerliche Erfassung beim Finanzamt.

Erst nach Abschluss dieser Schritte ist das Unternehmen rechtlich vollständig handlungsfähig.

Verpflichtende Meldungen

Neben der eigentlichen Unternehmensgründung sind vor der Eröffnung weitere Meldungen erforderlich:

Meldung über die Eröffnung des Restaurants
Die Eröffnung eines gastronomischen Betriebs ist beim zuständigen Gewerbeamt anzuzeigen. Werden alkoholische Getränke ausgeschenkt, ist zusätzlich eine gaststättenrechtliche Erlaubnis erforderlich. In der Regel muss der Antrag rechtzeitig – häufig mehrere Wochen vor der geplanten Eröffnung – gestellt werden.

Anmeldung bei der GEMA für das Abspielen von Musik
Wer in seinem Restaurant Musik öffentlich wiedergibt – sei es über Lautsprecher, Radio oder bei Veranstaltungen – muss dies bei der GEMA anmelden. Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik ist lizenzpflichtig und mit entsprechenden Gebühren verbunden.

Meldung beim Verkauf von Lebensmitteln tierischen Ursprungs
Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs verarbeiten oder in Verkehr bringen, müssen dies der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde anzeigen. Die Anmeldung erfolgt in der Regel über das zuständige Veterinär- oder Lebensmittelüberwachungsamt des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Genehmigung für eine Terrasse
Soll eine Außengastronomie oder Terrasse betrieben werden, ist hierfür eine Sondernutzungserlaubnis der Kommune erforderlich. Je nach Stadt oder Gemeinde können zusätzliche Auflagen – etwa zu Lärmschutz, Möblierung oder Öffnungszeiten – gelten.

Konzession und Betriebserlaubnis Für den Ausschank alkoholischer Getränke ist eine gaststättenrechtliche Erlaubnis notwendig. Die Art der Konzession hängt davon ab, ob Alkohol dauerhaft oder nur gelegentlich ausgeschenkt wird und ob Speisen angeboten werden.

Voraussetzung für die Erteilung ist in der Regel:

  • ein polizeiliches Führungszeugnis
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • der Nachweis einer Schulung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • gegebenenfalls eine IHK-Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz

Die zuständige Behörde prüft zudem, ob die Räumlichkeiten den baurechtlichen, hygienischen und sicherheitsrechtlichen Anforderungen entsprechen.

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Obligatorische Versicherungen

Vor der Eröffnung sollten alle relevanten Versicherungen abgeschlossen werden. Dazu zählen insbesondere:

  • eine Betriebshaftpflichtversicherung
  • eine Inhaltsversicherung für Einrichtung und Warenbestand
  • gegebenenfalls eine Betriebsunterbrechungsversicherung
  • eine gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft

Ein individueller Versicherungscheck hilft, Risiken realistisch einzuschätzen und existenzbedrohende Schäden abzusichern.

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Weitere Schritte vor der Restauranteröffnung 

Neben den behördlichen Anforderungen sind weitere vorbereitende Maßnahmen entscheidend für einen erfolgreichen Start.

Dazu gehört zunächst eine fundierte Marktanalyse, um Standort, Zielgruppe und Wettbewerbssituation realistisch einzuschätzen. Darauf aufbauend sollten ein Businessplan und eine Finanzplanung erstellt werden, die sowohl Investitionsbedarf als auch laufende Kosten berücksichtigen.

Ebenso wichtig sind:

  • die Klärung aller Fragen rund um Miet- oder Kaufverträge
  • die Teilnahme an verpflichtenden Schulungen (z. B. HACCP)
  • die Einhaltung aller Hygiene-, Sicherheits- und Brandschutzvorgaben
  • die Planung von Finanzierung und Fördermitteln
  • die Information über steuerliche Pflichten und Mehrwertsteuersätze
  • die Umsetzung gesetzlicher Aushang- und Kennzeichnungspflichten (z. B. Preisangaben, Allergenkennzeichnung, Jugendschutz)

Gerade im Bereich Kennzeichnung und Verbraucherschutz ändern sich gesetzliche Vorgaben regelmäßig. Eine kontinuierliche Information über aktuelle Regelungen ist daher unerlässlich.

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FAQ

Welche Genehmigungen braucht man, um ein Restaurant zu eröffnen?

Neben der Gewerbeanmeldung ist – insbesondere beim Ausschank alkoholischer Getränke – eine gaststättenrechtliche Erlaubnis erforderlich. Zusätzlich können je nach Konzept weitere Genehmigungen notwendig sein, etwa für Außengastronomie oder Umbauten.

Wie lange dauert die Eröffnung eines Restaurants?

Die Dauer hängt stark von Standort, Umbauaufwand und behördlichen Verfahren ab. Zwischen erster Planung und tatsächlicher Eröffnung vergehen häufig mehrere Monate.

Welche Rechtsform ist für ein Restaurant am sinnvollsten?

Das hängt von Haftungsrisiko, Kapitalausstattung, steuerlicher Situation und langfristiger Strategie ab. Häufig gewählt werden GmbH, UG oder Einzelunternehmen. Eine individuelle Beratung ist empfehlenswert.

Muss man eine Schulung absolvieren, um ein Restaurant zu eröffnen?

Ja. Für den Umgang mit Lebensmitteln ist eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlich. Bei Alkoholausschank ist zusätzlich eine gaststättenrechtliche Unterrichtung bei der IHK vorgeschrieben.

Welche Versicherungen sind für ein Restaurant Pflicht?

Eine gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft ist verpflichtend. Darüber hinaus ist eine Betriebshaftpflichtversicherung dringend anzuraten.

Welche administrativen Schritte werden häufig unterschätzt?

Besonders häufig werden Bearbeitungszeiten bei Behörden, Auflagen im Bau- und Brandschutzrecht sowie Kennzeichnungs- und Hygienepflichten unterschätzt. Eine sorgfältige Checkliste und frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Stellen erleichtern den Prozess erheblich.

Artikel verfasst von:
Paulina

Paulina ist “hands-on” und das merkt man. Durch ihre enge Arbeit mit Restaurants kennt sie die echten Herausforderungen im Alltag der Gastronomie. Sie ist immer nah an den Branchentrends und bringt frische, kreative Perspektiven & Content-Ideen mit, die hängen bleiben. Ihre Leidenschaft für die Restaurantwelt spürt man in allem, was sie macht und genau das macht ihre Stimme besonders wertvoll.

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