Welche Mehrwertsteuersätze gelten im Gaststättengewerbe?
Im Gaststättengewerbe gelten unterschiedliche Mehrwertsteuersätze:
- der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 %
- der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 %
Der anzuwendende Mehrwertsteuersatz variiert je nach Art der verkauften Produkte und Konsumart. So wird sowohl zwischen sofortigem und zeitlich verzögertem Verzehr als auch Grundnahrungsmitteln und anderen Speisen unterschieden.
Wird das Produkt in einem Behältnis oder einer Verpackung verkauft, in der es gut geschützt aufbewahrt werden kann, spricht man von verzögertem Verzehr. Andernfalls handelt es sich um einen sofortigen Verzehr (Verzehr vor Ort).
Mehrwertsteuer im Gastronomiegewerbe: Welcher Satz gilt für den Verkauf von Getränken?
Hier die auf den Verkauf von Getränken im Gaststättengewerbe anwendbaren Mehrwertsteuersätze:
- 19 %: für den Verkauf von alkoholischen und alkoholfreien Getränken;
- 7 %: für Milchmischgetränke, deren Milchgehalt höher als der Kaffeegehalt ist (mind. 75%). Auf einen Filterkaffee mit einem Schuss Milch fällt bspw. wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19% an. Ein Latte Macchiato, der mit Hafer-, Reis- oder Sojamilch serviert wird, wird aber wieder mit 19 % Mehrwertsteuer verkauft, da die veganen Alternativen nicht zu den Grundnahrungsmitteln zählen, obwohl hier der Milchgehalt höher ist als der Kaffeegehalt.
Hintergrund: Sogenannte Grundnahrungsmittel werden mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% versteuert - hiermit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass sich auch Geringverdiener diese Produkte leisten können. Hierzu zählen unter anderem: Brot, Eier, Milch, Fleisch, Obst und Gemüse.
Mehrwertsteuer im Gastronomiegewerbe: Welcher Satz gilt für den Verkauf von Lebensmitteln?
Der auf den Verkauf von Lebensmitteln (Vorspeisen, Hauptgerichte, Desserts ...) erhobene Mehrwertsteuersatz beträgt 19 % für den sofortigen Verzehr vor Ort.
Seit 2014 (im Anschluss an den Nachtragshaushalt 2012) gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 % auf den Verkauf von Lebensmitteln in Behältnissen, die ihre Aufbewahrung für den späteren Verzehr ermöglichen.
Beispielsweise beträgt der Satz 19 % für den Verkauf von unverpacktem Eis, das in einer Schüssel serviert wird, und 7 % für verpacktes Eis.
Haben Sie diese verschiedenen Mehrwertsteuersätze im Hinterkopf, wenn Sie den Businessplan und die Finanzprognosen für Ihr Restaurant erstellen!
Quelle: ihk.de