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Eröffnung eines Restaurants
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Alles über die Mehrwertsteuer im Gastronomiegewerbe

Im Gaststättengewerbe gibt es mehrere Besonderheiten bei der Mehrwertsteuer (MwSt.), die auf die getätigten Verkäufe erhoben wird. Um Klarheit zu schaffen, finden Sie hier eine vollständige Übersicht über die verschiedenen, für Restaurants geltenden Mehrwertsteuersätze.

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Welche Mehrwertsteuersätze gelten im Gaststättengewerbe?

Im Gaststättengewerbe gelten unterschiedliche Mehrwertsteuersätze:

  • der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 %
  • der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 %

Der anzuwendende Mehrwertsteuersatz variiert je nach Art der verkauften Produkte und Konsumart. So wird sowohl zwischen sofortigem und zeitlich verzögertem Verzehr als auch Grundnahrungsmitteln und anderen Speisen unterschieden.

Wird das Produkt in einem Behältnis oder einer Verpackung verkauft, in der es gut geschützt aufbewahrt werden kann, spricht man von verzögertem Verzehr. Andernfalls handelt es sich um einen sofortigen Verzehr (Verzehr vor Ort).

Mehrwertsteuer im Gastronomiegewerbe: Welcher Satz gilt für den Verkauf von Getränken?

Hier die auf den Verkauf von Getränken im Gaststättengewerbe anwendbaren Mehrwertsteuersätze:

  • 19 %: für den Verkauf von alkoholischen und alkoholfreien Getränken;
  • 7 %: für Milchmischgetränke, deren Milchgehalt höher als der Kaffeegehalt ist (mind. 75%). Auf einen Filterkaffee mit einem Schuss Milch fällt bspw. wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19% an. Ein Latte Macchiato, der mit Hafer-, Reis- oder Sojamilch serviert wird, wird aber wieder mit 19 % Mehrwertsteuer verkauft, da die veganen Alternativen nicht zu den Grundnahrungsmitteln zählen, obwohl hier der Milchgehalt höher ist als der Kaffeegehalt.

Hintergrund: Sogenannte Grundnahrungsmittel werden mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% versteuert - hiermit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass sich auch Geringverdiener diese Produkte leisten können. Hierzu zählen unter anderem: Brot, Eier, Milch, Fleisch, Obst und Gemüse.

Mehrwertsteuer im Gastronomiegewerbe: Welcher Satz gilt für den Verkauf von Lebensmitteln?

Der auf den Verkauf von Lebensmitteln (Vorspeisen, Hauptgerichte, Desserts ...) erhobene Mehrwertsteuersatz beträgt 19 % für den sofortigen Verzehr vor Ort.

Seit 2014 (im Anschluss an den Nachtragshaushalt 2012) gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 % auf den Verkauf von Lebensmitteln in Behältnissen, die ihre Aufbewahrung für den späteren Verzehr ermöglichen.

Beispielsweise beträgt der Satz 19 % für den Verkauf von unverpacktem Eis, das in einer Schüssel serviert wird, und 7 % für verpacktes Eis.

Haben Sie diese verschiedenen Mehrwertsteuersätze im Hinterkopf, wenn Sie den Businessplan und die Finanzprognosen für Ihr Restaurant erstellen!

Quelle: ihk.de

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Einrichtungen, die von den Mehrwertsteuersätzen im Gaststättengewerbe betroffen sind

Die oben aufgeführten Steuersätze gelten für alle Gastronomiebetriebe (Fast Food-Restaurants, traditionelle Gastronomie, Bar-Restaurants, Cafés, Franchise-Restaurants, usw.), aber auch für mobile Verkäufer wie Foodtrucks und Verzehrbereiche innerhalb von Einrichtungen (Bahnhöfe, Museen, Tankstellen, Einkaufszentren, Theater, Sportanlagen, Hotels, Züge, Schiffe usw.).

Wie berechne ich die anwendbare Mehrwertsteuer?

Es ist nicht ungewöhnlich, dass auf ein und derselben Rechnung unterschiedliche Mehrwertsteuersätze ausgewiesen werden: z. B. beim Verkauf einers Latte Machiatos (Steuersatz 7 %) + eines Glas Weins (Steuersatz 19 %).

In diesem Fall müssen Sie darauf achten, für jedes verkaufte Produkt den korrekten geltenden Mehrwertsteuersatz anzuwenden und ihn als solchen in den Zahlungseingängen zu berücksichtigen. Dies wird als "Aufschlüsselung der Einnahmen" bezeichnet.

Die korrekte Aufschlüsselung Ihrer Einnahmen ist wichtig. Denn wird keine Aufschlüsselung der Mehrwertsteuersätze vorgenommen, wird der höchste Mehrwertsteuersatz auf der Rechnung angewendet (in unserem Fall wäre das der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 % für das alkoholische Getränk).

→ Um die Berechnung der Mehrwertsteuer zu vereinfachen und sicherzustellen, dass für die einzelnen Produkte die richtigen Sätze angewendet werden, ist eine Kassensoftware, die die richtigen Mehrwertsteuersätze automatisch zur Anwendung bringt, unverzichtbar. Nur so ist garantiert, dass die Standards der Steuerbehörden eingehalten werden.

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Wie wird die im Gaststättengewerbe angewandte Mehrwertsteuer erhoben?

Die Erhebung der Mehrwertsteuer ist in der Gastronomie völlig unkompliziert. Denn dieser Sektor fällt in die Kategorie der Dienstleistungen. Das Restaurant muss daher die Mehrwertsteuer beim Kassieren, also wenn der Kunde die Rechnung bezahlt, einziehen.

Wie funktioniert die Umsatzsteueranmeldung für ein Restaurant?

Der Gastwirt (oder meist sein Steuerberater) muss die Umsatzsteuer anschließend beim Finanzamt anmelden. In der Regel erstellen Gastronomen ihre Umsatzsteuererklärung monatlich anhand der Informationen, die von der Kassensoftware aufgezeichnet werden.

Wie erhält man die Vorsteuer auf Restaurantausgaben zurück?

Der Gastwirt muss auch die Mehrwertsteuer abziehen, die auf die Ausgaben des Restaurants erhoben wurde. In der Gastronomie können die meisten Ausgaben von der Mehrwertsteuer abgezogen werden (Raummiete; Renovierungsarbeiten; Möbel; Küchenausstattung; Getränke und Waren ...).

Für eine korrekte Umsatzsteuererstattung sind eine sorgfältige Buchführung, Rechnungsstellung und Verwaltung des Cashflows unerlässlich.

Weiterführende Literatur:
Ein Restaurant eröffnen - Alle Schritte und Tipps
Eine gute Marktstudie für ein Restaurant erstellen
Die administrativen Schritte und Formalitäten bei der Eröffnung eines Restaurants
Gaststättenkonzession und Betriebserlaubnis
Obligatorische Aushang- und Kennzeichnungsregeln in Restaurants.
Schulungen für Gastronomen vor der Eröffnung eines Restaurants
Ein Restaurant übernehmen: alle Schritte

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