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Alles über die Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Die Mehrwertsteuer gehört zu den komplexeren Themen im gastronomischen Alltag. Unterschiedliche Steuersätze, verschiedene Konsumarten und spezielle Regelungen führen schnell zu Unsicherheiten, insbesondere bei Abrechnung und Buchhaltung. Dieser Leitfaden gibt einen klaren Überblick darüber, wann 7 % oder 19 % gelten, welche Besonderheiten für Speisen und Getränke zu beachten sind und wie Sie typische Fehler vermeiden.

5 Minuten
Aktualisiert am
29/7/2026
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Daniel Uyumaz
Treibhaus Wiesbaden
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Artikelzusammenfassung:
  • In der Gastronomie gelten grundsätzlich zwei Mehrwertsteuersätze (7 % und 19 %). Seit dem 1. Januar 2026 entscheidet dabei vor allem die Produktart (Speise oder Getränk), nicht mehr der Ort des Verzehrs.
  • Speisen unterliegen seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, unabhängig davon, ob sie im Restaurant verzehrt, mitgenommen oder geliefert werden.
  • Getränke unterliegen weiterhin grundsätzlich dem vollen Steuersatz von 19 %, mit Ausnahmen für bestimmte Milchmischgetränke und Leitungswasser beim Verkauf zum Mitnehmen.
  • Eine korrekte Aufschlüsselung der Umsätze nach Steuersätzen ist essenziell, da sonst automatisch der höchste Steuersatz auf die gesamte Rechnung angewendet wird.
  • Die Mehrwertsteuer wird direkt beim Bezahlvorgang erhoben und muss regelmäßig beim Finanzamt gemeldet werden, meist auf Basis der Kassendaten.
  • Durch eine saubere Buchführung und den Vorsteuerabzug können Gastronomiebetriebe steuerliche Vorteile nutzen und ihre finanzielle Steuerung optimieren.
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Welche Mehrwertsteuersätze gelten in der Gastronomie?

Im Gaststättengewerbe kommen grundsätzlich zwei Mehrwertsteuersätze zur Anwendung:

  • 19 % regulärer Mehrwertsteuersatz
  • 7 % ermäßigter Umsatzsteuersatz

Seit dem 1. Januar 2026 entscheidet vor allem die Produktart darüber, welcher Steuersatz gilt: Speisen werden grundsätzlich einheitlich mit 7 % besteuert, Getränke grundsätzlich mit 19 %. Die frühere Unterscheidung danach, ob eine Speise vor Ort verzehrt oder zum Mitnehmen verkauft wurde, ist damit für die Höhe des Steuersatzes nicht mehr entscheidend. Bis Ende 2025 war das noch der Fall; seit der Reform durch das Steueränderungsgesetz 2025 gilt der ermäßigte Satz für Speisen unabhängig vom Verzehrort.

Mehrwertsteuer im Gastronomiegewerbe: Welcher Satz gilt für den Verkauf von Getränken?

Für Getränke gelten im Gaststättengewerbe weiterhin überwiegend 19 % Mehrwertsteuer. Es gibt jedoch einzelne Ausnahmen.

Anwendbare Mehrwertsteuersätze auf Getränke:

19 % MwSt.

  • alkoholische Getränke
  • alkoholfreie Getränke
  • Kaffee, Tee, Softdrinks

7 % MwSt.

  • Milchmischgetränke, deren Milchanteil mindestens 75 % beträgt, sowie Leitungswasser, jeweils beim Verkauf zum Mitnehmen bzw. bei Lieferung

Ein klassischer Filterkaffee mit einem Schuss Milch unterliegt daher weiterhin dem regulären Steuersatz von 19 %. Ein Latte Macchiato zum Mitnehmen mit hohem Kuhmilchanteil kann unter bestimmten Voraussetzungen mit 7 % besteuert werden.

Wichtig: Milchalternativen wie Hafer-, Soja- oder Reismilch zählen steuerlich nicht zu den begünstigten Milchprodukten. Getränke mit pflanzlichen Milchalternativen werden daher immer mit 19 % MwSt. besteuert, unabhängig vom Mengenverhältnis.

Hintergrund: Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % gilt grundsätzlich für sogenannte Grundnahrungsmittel. Ziel ist es, grundlegende Lebensmittel für alle Bevölkerungsschichten erschwinglich zu halten. Bei Getränken bleibt diese Vergünstigung aber die Ausnahme, nicht die Regel.

Mehrwertsteuer im Gastronomiegewerbe: Welcher Satz gilt für den Verkauf von Lebensmitteln?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 %, und zwar unabhängig davon, ob die Speisen im Restaurant verzehrt, mitgenommen oder geliefert werden. Diese Regelung wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen und ist nicht befristet.

Damit entfällt die frühere Unterscheidung zwischen sofortigem Verzehr vor Ort (bis Ende 2025: 19 %) und Außer-Haus-Verkauf (bis Ende 2025 bereits 7 %). Für Speisen gilt seither einheitlich:

  • 7 % MwSt. für Speisen im Restaurant, Café, Bistro oder Imbiss
  • 7 % MwSt. für Speisen zum Mitnehmen oder Liefern lassen

Beispiel:

  • Menü im Restaurant (Speise) → 7 %
  • Menü zum Mitnehmen (Speise) → 7 %
  • Glas Wein oder Softdrink → 19 %
  • Latte Macchiato to go mit hohem Milchanteil → 7 %

Diese Vereinfachung sollte unbedingt in Businessplänen, Preisgestaltung und Finanzprognosen berücksichtigt werden, insbesondere da sich dadurch für viele Betriebe die Kalkulationsgrundlage gegenüber den Vorjahren spürbar verändert hat.

Quelle: ZDH, IHK

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Welche Betriebe sind von den Mehrwertsteuersätzen im Gaststättengewerbe betroffen?

Die genannten Mehrwertsteuersätze gelten nicht nur für klassische Restaurants, sondern für alle Formen gastronomischer Betriebe, darunter:

  • Restaurants und Bistros
  • Cafés und Bars
  • Fast-Food-Konzepte
  • Franchise-Betriebe
  • Foodtrucks und mobile Gastronomie

Ebenso betroffen sind Verzehrbereiche innerhalb anderer Einrichtungen, etwa:

  • Bahnhöfe und Flughäfen
  • Museen und Theater
  • Tankstellen
  • Einkaufszentren
  • Hotels
  • Züge und Schiffe
  • Sport- und Freizeitanlagen

Wie berechnet man die anwendbare Mehrwertsteuer?

In der Gastronomie ist es üblich, dass auf einer einzigen Rechnung mehrere Mehrwertsteuersätze ausgewiesen werden.

Beispiel:

  • Menü mit Hauptgang (Speise) → 7 %
  • Glas Wein → 19 %

In solchen Fällen muss jedes Produkt separat mit dem korrekten Mehrwertsteuersatz erfasst werden. Diese Vorgehensweise wird als Aufschlüsselung der Einnahmen bezeichnet.

Fehlt diese Aufschlüsselung, wird automatisch der höchste enthaltene Mehrwertsteuersatz auf den gesamten Rechnungsbetrag angewendet, was zu unnötig hohen Steuerabgaben führen kann (in unserem Beispiel wäre das der reguläre Satz von 19 % für das Getränk).

Um die Berechnung der Mehrwertsteuer zu vereinfachen und sicherzustellen, dass für die einzelnen Produkte die richtigen Sätze angewendet werden, ist eine Kassensoftware, die die richtigen Mehrwertsteuersätze automatisch zur Anwendung bringt, unverzichtbar. Nur so ist garantiert, dass die Standards der Steuerbehörden eingehalten werden. Gerade nach der Umstellung zum 1. Januar 2026 sollten Gastronomen prüfen, ob ihr Kassensystem die neuen Steuersätze korrekt hinterlegt hat.

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Wie wird die Mehrwertsteuer in der Gastronomie erhoben?

Die Erhebung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie ist vergleichsweise einfach: Da gastronomische Leistungen als Dienstleistungen gelten, wird die Mehrwertsteuer direkt beim Bezahlvorgang eingezogen, also sobald der Gast seine Rechnung begleicht.

Wie funktioniert die Umsatzsteueranmeldung für ein Restaurant?

Die abgeführte Mehrwertsteuer muss regelmäßig beim Finanzamt angemeldet werden. In der Praxis übernimmt dies häufig der Steuerberater.

  • In der Regel erfolgt die Umsatzsteueranmeldung monatlich
  • Grundlage sind die Daten aus dem Kassensystem
  • Eine saubere und lückenlose Erfassung aller Umsätze ist dafür entscheidend

Wie erhält man die Vorsteuer auf Restaurantausgaben zurück?

Restaurants können die Vorsteuer auf viele betriebliche Ausgaben geltend machen. Dazu zählen unter anderem:

  • Miete und Nebenkosten
  • Renovierungs- und Umbauarbeiten
  • Möbel und Ausstattung
  • Küchengeräte
  • Waren- und Getränkeeinkäufe

Voraussetzung für den Vorsteuerabzug sind eine ordnungsgemäße Buchführung, korrekte Rechnungen und eine strukturierte Verwaltung des Cashflows.

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FAQ

Welche Mehrwertsteuer gilt im Restaurant: 7 % oder 19 %?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen einheitlich 7 %, unabhängig davon, ob sie im Restaurant verzehrt, mitgenommen oder geliefert werden. Getränke werden weiterhin mit 19 % besteuert.

Gilt der ermäßigte Steuersatz auch für Getränke?

Grundsätzlich nicht. Die meisten Getränke unterliegen weiterhin 19 % MwSt. Ausnahmen gelten für bestimmte Milchmischgetränke sowie Leitungswasser beim Verkauf zum Mitnehmen.

Was passiert, wenn ich unterschiedliche MwSt.-Sätze nicht getrennt ausweise?

Dann wird der höchste enthaltene Steuersatz auf den gesamten Rechnungsbetrag angewendet.

Müssen Foodtrucks Mehrwertsteuer berechnen?

Ja. Auch mobile Gastronomiebetriebe unterliegen denselben Mehrwertsteuerregeln, einschließlich des seit 2026 geltenden einheitlichen Satzes von 7 % für Speisen.

Wie oft muss die Umsatzsteuer gemeldet werden?

In der Regel monatlich, abhängig von der Umsatzhöhe und den Vorgaben des Finanzamts.

Artikel verfasst von:
Paulina

Paulina ist “hands-on” und das merkt man. Durch ihre enge Arbeit mit Restaurants kennt sie die echten Herausforderungen im Alltag der Gastronomie. Sie ist immer nah an den Branchentrends und bringt frische, kreative Perspektiven & Content-Ideen mit, die hängen bleiben. Ihre Leidenschaft für die Restaurantwelt spürt man in allem, was sie macht und genau das macht ihre Stimme besonders wertvoll.

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