Wie erhält man eine Genehmigung für sein Restaurant?
Um eine Gaststättenkonzession zu erhalten, müssen Sie:
- die persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
- die fachliche Eignung nachweisen
- die ortsbezogenen Vorgaben prüfen lassen
Bitte beachten Sie zudem die Richtlinien und Verfahren des jeweiligen Bundeslandes, in dem Sie Ihr Gewerbe eröffnen.
Grundsätzlich stellen Sie Ihren Antrag beim zuständigen Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt. Die Beantragung der Konzession dauert - je nach Vollständigkeit der benötigten Unterlagen - 1-3 Monate. Die Kosten variieren vn Standort zu Standort; es lässt sich jedoch in etwa mit 500-600€ oder einer halben Nettomonatsmiete kalkulieren.
1) Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
Für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit benötigen Sie:
- einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister;
- ein polizeiliches Führungszeugnis;
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und der Gewerbesteuerbehörde.
Weiterhin müssen Sie nachweisen, dass Sie keine Steuerschulden haben. In Bezug auf die Staatsangehörigkeit gibt es keine besonderen Bedingungen. Ein Nicht-EU-Bürger muss jedoch eine befristete Aufenthaltsgenehmigung einholen, die ihn zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt.
2) Nachweis der fachlichen Eignung
Die Betriebserlaubnis wird nur mit einer IHK-Bescheinigung über die Unterrichtung branchenrelevanter Vorschriften und Hygieneregeln ausgestellt. Der Besuch dieser Unterrichtung ist für alle angenenden Gastronomen gesetzlich verpflichtend.
Diese spezielle Schulung dauert ca. 5 Stunden und kostet 50 Euro.
Sie zielt darauf ab, zukünftigen Gastwirten notwendige lebensmittelrechtliche Kenntnisse und die wichtigsten Vorschriften des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes zu vermitteln. Dies schließt auch die Hygienevorschriften einschließlich des Infektionsschutzgesetzes und Lebensmittelgesetzes, welches auch das Fleischbeschaugesetz, Milchrecht, Getränkerecht und Getränkeschankanlagenrecht inkludert.
Auf der Website der Industrie- und Handelskammer (IHK) des jeweiligen Bundeslandes finden Sie eine Übersicht der verfügbaren Termine sowie die Möglichkeit, sich online für eine Unterrichtung anzumelden. Eine Teilnahme ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich.
Im Anschluss an die Unterrichtung erhalten Sie die Bescheinigung zur Vorlage beim Gewerbe-/Ordnungsamt (vorausgesetzt, Sie haben den Kurs vollständig absolviert). Die einmal erteilte Bescheinigung der IHK gilt bundesweit und unbefristet.
Darüber hinaus benötigen Sie vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich an eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die sog. Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Hierfür müssen Sie einen Termin bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt vereinbaren. Bei der Belehrung geht es ausschließlich um Hygienevorschriften und Gesundheitsschutz (Infektionsschutzgesetz). Die Bescheinigung, die Sie nach absolvierter Belehrung erhalten, darf bei Eröffnung des Gewerbes bzw. Antritt der Arbeitstätigkeit nicht älter als 3 Monate sein. Die Kosten der Belehrung variieren je nach Gesundheitsamt; belaufen sich im Schnitt aber auf 30€.
Es ist zusätzlich hilfreich, fachbezogene Ausbildungsabschlüsse vorweisen zu können - es ist aber bspw. ausreichend, wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Koch über eine entsprechende Ausbildung verfügt.