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Eröffnung eines Restaurants
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Eine Gaststättenkonzession beantragen: Alles, was Sie wissen müssen

Gastronomie Genehmigung: Wenn Sie vorhaben, in Ihrem Restaurant alkoholische Getränke zu verkaufen, müssen Sie zwingend im Besitz einer Konzession sein, die diesen Verkauf erlaubt. Welche Arten von Genehmigungen gibt es? Welche Genehmigung ist die richtige für mich und wie bekomme ich sie? Wir erklären es Ihnen.

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Konzession Gastronomie: Was ist eine Gaststättenkonzession und wann ist sie erforderlich?

Der Erwerb einer Genehmigung ist für alle Betriebe vorgeschrieben, die alkoholische Getränke verkaufen, sei es als Haupt- oder Nebenerwerb, zum Verzehr vor Ort oder zum Mitnehmen.

Dies kann also eine Vielzahl von Betrieben betreffen: Restaurants, Bars, Pubs, Imbisse, Hotel-Restaurants, Bar-Restaurants, Cafés, Gasthöfe, Diskotheken, aber auch Weinhandlungen, Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte …

Der Erwerb einer Gastronomiegenehmigung gehört zu den Schritten, die Sie im Zuge der Eröffnung eines Restaurants unternehmen müssen. Eine Übersicht über alle nötigen Formalitäten finden Sie in unserem Artikel zum Thema.

Quellen und weiterführende Links:

www.bgn.de
www.dehoga.de
www.ihk.de

www.gewerbeanmeldung.de
Informieren Sie sich auch auf der Website Ihrer lokalen Behörde(n).

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Wie erhält man eine Genehmigung für sein Restaurant?

Um eine Gaststättenkonzession zu erhalten, müssen Sie:

  1. die persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
  2. die fachliche Eignung nachweisen
  3. die ortsbezogenen Vorgaben prüfen lassen

Bitte beachten Sie zudem die Richtlinien und Verfahren des jeweiligen Bundeslandes, in dem Sie Ihr Gewerbe eröffnen.

Grundsätzlich stellen Sie Ihren Antrag beim zuständigen Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt. Die Beantragung der Konzession dauert - je nach Vollständigkeit der benötigten Unterlagen - 1-3 Monate. Die Kosten variieren vn Standort zu Standort; es lässt sich jedoch in etwa mit 500-600€ oder einer halben Nettomonatsmiete kalkulieren.

1) Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

Für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit benötigen Sie:

  • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister;
  • ein polizeiliches Führungszeugnis;
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und der Gewerbesteuerbehörde.

Weiterhin müssen Sie nachweisen, dass Sie keine Steuerschulden haben. In Bezug auf die Staatsangehörigkeit gibt es keine besonderen Bedingungen. Ein Nicht-EU-Bürger muss jedoch eine befristete Aufenthaltsgenehmigung einholen, die ihn zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt.

2) Nachweis der fachlichen Eignung

Die Betriebserlaubnis wird nur mit einer IHK-Bescheinigung über die Unterrichtung branchenrelevanter Vorschriften und Hygieneregeln ausgestellt. Der Besuch dieser Unterrichtung ist für alle angenenden Gastronomen gesetzlich verpflichtend.

Diese spezielle Schulung dauert ca. 5 Stunden und kostet 50 Euro.

Sie zielt darauf ab, zukünftigen Gastwirten notwendige lebensmittelrechtliche Kenntnisse und die wichtigsten Vorschriften des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes zu vermitteln. Dies schließt auch die Hygienevorschriften einschließlich des Infektionsschutzgesetzes und Lebensmittelgesetzes, welches auch das Fleischbeschaugesetz, Milchrecht, Getränkerecht und Getränkeschankanlagenrecht inkludert.
Auf der Website der Industrie- und Handelskammer (IHK) des jeweiligen Bundeslandes finden Sie eine Übersicht der verfügbaren Termine sowie die Möglichkeit, sich online für eine Unterrichtung anzumelden. Eine Teilnahme ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich.

Im Anschluss an die Unterrichtung erhalten Sie die Bescheinigung zur Vorlage beim Gewerbe-/Ordnungsamt (vorausgesetzt, Sie haben den Kurs vollständig absolviert). Die einmal erteilte Bescheinigung der IHK gilt bundesweit und unbefristet.


Darüber hinaus benötigen Sie vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich an eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die sog. Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Hierfür müssen Sie einen Termin bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt vereinbaren. Bei der Belehrung geht es ausschließlich um Hygienevorschriften und Gesundheitsschutz (Infektionsschutzgesetz). Die Bescheinigung, die Sie nach absolvierter Belehrung erhalten, darf bei Eröffnung des Gewerbes bzw. Antritt der Arbeitstätigkeit nicht älter als 3 Monate sein. Die Kosten der Belehrung variieren je nach Gesundheitsamt; belaufen sich im Schnitt aber auf 30€.


Es ist zusätzlich hilfreich, fachbezogene Ausbildungsabschlüsse vorweisen zu können - es ist aber bspw. ausreichend, wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Koch über eine entsprechende Ausbildung verfügt.

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3) Prüfung der ortsbezogenen Vorgaben

Für den Erwerb einer Gaststättenkonzession müssen Sie außerdem die ortsbezogenen Voraussetzungen erfüllen. Das bedeutet, dass die Räumlichkeiten Ihres zukünftigen Gastronomiebetriebs auf räumliche Tauglichkeit hin überprüft werden.

Hierfür müssen Sie sowohl den Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag und vorlegen sowie nachweisen, dass sich die Räumlichkeiten für die Gastronomie eignen. Das beinhaltet u.a. vorhandene Sanitäranlagen sowie die Erfüllung von Emissionschutz- und arbeitsrechtlichen Vorschriften. In diesem Rahmen wird auch geprüft, ob bauliche Veränderungen notwendig sind. Wenn Sie selbst bauliche Änderungen am Objekt vornehmen wollen, müssen Sie diese mt dem zuständigen Bauamt abklären.

Weitere Vorschriften, die unabhängig von der Gaststättenkonzession zu berücksichtigen sind:

  • Jugendschutzvorschriften
  • Rauchverbot
  • Preisauszeichnungsverordnung
  • Arbeitsrechtliche Regelungen
Eine Übersicht der für den Standort Ihres Gastronomiegewerbes geltenden Bestimmungen und Vorschriften finden Sie auf der Website des zuständigen Gewerbeamtes bzw. der lokalen Industrie- und Handelskammer (IHK).

Planen Sie, ein Restaurant zu eröffnen? Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie in den folgenden Artikeln:
Wie erstellt man einen Businessplan für sein Restaurant?
Wie erstellt man eine gute Marktanalyse für sein Restaurant?
Wie findet man eine Finanzierung für sein Restaurant?
Alles über die Mehrwertsteuer im Gastronomiegewerbe

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