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Eröffnung eines Restaurants
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Eine Gaststättenkonzession beantragen: Alles, was Sie wissen müssen

Wer in Deutschland ein Restaurant, eine Bar oder ein Café eröffnen und alkoholische Getränke anbieten möchte, benötigt in der Regel eine Gaststättenkonzession (auch genannt Gaststättenerlaubnis). Die Anforderungen und Abläufe sind klar geregelt, können aber je nach Bundesland variieren. Dieser Leitfaden zeigt, wann eine Konzession erforderlich ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie das Antragsverfahren abläuft.

5 Minuten
Aktualisiert am
14/4/2026
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Andréa Pitrau
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Artikelzusammenfassung:
  • Eine Gaststättenkonzession ist immer dann erforderlich, wenn alkoholische Getränke im Rahmen eines gastronomischen Betriebs ausgeschenkt oder verkauft werden.
  • Die Pflicht betrifft eine Vielzahl von Betrieben: von Restaurants und Bars bis hin zu Imbissen, Hotels oder Geschäften mit Ausschank.
  • Für die Erteilung müssen drei zentrale Voraussetzungen erfüllt sein: persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und geeignete Betriebsräumlichkeiten.
  • Der Nachweis erfolgt u. a. über behördliche Dokumente, eine IHK-Unterrichtung sowie die Prüfung von Hygiene-, Bau- und Sicherheitsanforderungen.
  • Eine frühzeitige Planung und vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren und erleichtern den erfolgreichen Start Ihres Gastronomiebetriebs.
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Was ist eine Gaststättenkonzession und wann ist sie erforderlich?

Eine Gaststättenkonzession (oder auch Gaststättenerlaubnis) ist eine behördliche Erlaubnis, die immer dann erforderlich ist, wenn alkoholische Getränke im Rahmen eines gastronomischen Betriebs zum Verzehr vor Ort oder zum Mitnehmen angeboten werden – unabhängig davon, ob der Ausschank Haupt- oder Nebenerwerb ist.

Die Pflicht zur Konzession ergibt sich aus dem Gaststättengesetz (GastG) sowie aus ergänzenden landesrechtlichen Regelungen. In vielen Bundesländern wurden Teile des Gaststättenrechts inzwischen auf Landesebene geregelt, weshalb Details je nach Standort variieren können.

Die Beantragung der Konzession gehört zu den zentralen Schritten bei der Restaurantgründung. Eine Übersicht über weitere erforderliche Formalitäten – etwa Gewerbeanmeldung oder Hygienepflichten – findet sich in entsprechenden Gründungsleitfäden der Kammern.

Welche Betriebe benötigen eine Gaststättenkonzession?

Die Konzessionspflicht betrifft eine Vielzahl an Betrieben,darunter:

  • Restaurants und Gaststätten
  • Bars, Kneipen und Pubs
  • Cafés und Bar-Restaurants
  • Imbisse mit Alkoholausschank
  • Hotelrestaurants
  • Diskotheken

Darüber hinaus können auch nicht klassische Gastronomiebetriebe betroffen sein, etwa:

  • Weinhandlungen mit Ausschank
  • Supermärkte oder Feinkostläden mit Verkostungen
  • Lebensmittelgeschäfte mit Alkoholverkauf zum Verzehr vor Ort

Ob im konkreten Fall eine Konzession erforderlich ist, hängt stets vom tatsächlichen Betriebskonzept ab.

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Wie erhält man eine Genehmigung für sein Restaurant?

Um eine Gaststättenkonzession zu beantragen, müssen in der Regel drei zentrale Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
  • Nachweis der fachlichen Eignung
  • Prüfung der ortsbezogenen Vorgaben

Zudem gelten je nach Bundesland unterschiedliche Verfahrensregeln. Zuständig ist in der Regel das Gewerbe- oder Ordnungsamt, teilweise auch spezielle Fachämter für Verbraucherschutz.

Die Bearbeitungsdauer liegt – bei vollständigen Unterlagen – meist zwischen einem und drei Monaten. Die Kosten variieren je nach Kommune, bewegen sich aber häufig im Bereich von 500 bis 600 Euro.

1) Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit sind üblicherweise folgende Unterlagen vorzulegen

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts und der Gewerbesteuerbehörde.

Zusätzlich ist nachzuweisen, dass keine Steuerrückstände bestehen.

Weiterhin müssen Sie nachweisen, dass Sie keine Steuerschulden haben. In Bezug auf die Staatsangehörigkeit gibt es keine besonderen Bedingungen. Ein Nicht-EU-Bürger muss jedoch eine befristete Aufenthaltsgenehmigung einholen, die ihn zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt.

2) Nachweis der fachlichen Eignung

Eine Gaststättenerlaubnis wird nur erteilt, wenn eine IHK-Bescheinigung über die Gaststättenunterrichtung vorliegt. Diese Unterrichtung ist gesetzlich verpflichtend für alle angehenden Gastronomen.

  • Dauer: ca. 5 Stunden
  • Kosten: je nach IHK etwa 40–60 Euro

Inhaltlich vermittelt die Schulung grundlegende Kenntnisse zu:

  • lebensmittelrechtlichen Vorschriften
  • Hygieneanforderungen
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht
  • Getränkeschankanlagenrecht

Die Anmeldung erfolgt über die jeweilige Industrie- und Handelskammer. Eine Teilnahme ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich.

Nach erfolgreicher Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bundesweit und unbefristet gültig ist.

Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Zusätzlich ist vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erstbelehrung beim Gesundheitsamt erforderlich. Diese Belehrung bezieht sich ausschließlich auf Hygiene- und Infektionsschutz.

  • Die Bescheinigung darf bei Arbeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein
  • Kosten: je nach Gesundheitsamt meist rund 30 Euro

Fachbezogene Ausbildungsabschlüsse sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Es ist beispielsweise ausreichend, wenn im Betrieb entsprechend qualifiziertes Personal (z. B. ausgebildete Köche) beschäftigt ist.

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3) Prüfung der ortsbezogenen Vorgaben

Neben der persönlichen und fachlichen Eignung müssen auch die Räumlichkeiten des Gastronomiebetriebs geprüft werden.

Dazu sind unter anderem vorzulegen:

  • Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag
  • Grundrisse und Raumkonzepte

Geprüft wird, ob die Räumlichkeiten für den gastronomischen Betrieb geeignet sind. Dazu zählen unter anderem:

  • ausreichende Sanitäranlagen
  • Einhaltung von Brandschutz- und Emissionsschutzauflagen
  • arbeitsrechtliche Vorgaben

In diesem Zusammenhang wird auch festgestellt, ob bauliche Veränderungen notwendig sind. Geplante Umbauten müssen vorab mit dem zuständigen Bauamt abgestimmt werden.

4) Weitere Vorschriften, die unabhängig von der Gaststättenkonzession zu berücksichtigen sind:

Unabhängig von der Gaststättenkonzession sind weitere gesetzliche Vorgaben zu beachten, darunter:

  • Jugendschutzbestimmungen
  • Nichtraucherschutzgesetze
  • Preisangabenverordnung
  • Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Eine standortspezifische Übersicht aller relevanten Vorschriften stellen das zuständige Gewerbeamt sowie die jeweilige Industrie- und Handelskammer (IHK) bereit.

Quellen und weiterführende Informationen:

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FAQ

Wann brauche ich eine Gaststättenkonzession?

Sobald alkoholische Getränke im Rahmen eines gastronomischen Betriebs verkauft oder ausgeschenkt werden.

Brauche ich eine Konzession für alkoholfreie Getränke?

Nein. Für reine Speise- und alkoholfreie Getränkekonzepte ist in vielen Bundesländern keine Gaststättenkonzession mehr erforderlich - die Details dieser Regelung sind jedoch abhängig vom Bundesland.

Wie lange dauert die Beantragung einer Konzession?

In der Regel zwischen einem und drei Monaten, abhängig von Unterlagen und Kommune.

Was kostet eine Gaststättenkonzession?

Die Gebühren variieren, liegen aber häufig zwischen 500 und 600 Euro.

Ist die IHK-Unterrichtung bundesweit gültig?

Ja, die Bescheinigung gilt unbefristet in ganz Deutschland.

Artikel verfasst von:
Eve-Anne

Eve-Anne ist ein echter Foodie - wenn es ein neues, angesagtes Restaurant gibt, ist sie meist schon da gewesen. Als Marketing-Expertin mit großem Faible für Gastronomie schaut sie genau hin, wie digitale Lösungen Gastronomen im Alltag unterstützen können. Sie denkt modern, liebt Trends und weiß was wirklich funktioniert.

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