Was ist eine Gaststättenkonzession und wann ist sie erforderlich?
Eine Gaststättenkonzession (oder auch Gaststättenerlaubnis) ist eine behördliche Erlaubnis, die immer dann erforderlich ist, wenn alkoholische Getränke im Rahmen eines gastronomischen Betriebs zum Verzehr vor Ort oder zum Mitnehmen angeboten werden – unabhängig davon, ob der Ausschank Haupt- oder Nebenerwerb ist.
Die Pflicht zur Konzession ergibt sich aus dem Gaststättengesetz (GastG) sowie aus ergänzenden landesrechtlichen Regelungen. In vielen Bundesländern wurden Teile des Gaststättenrechts inzwischen auf Landesebene geregelt, weshalb Details je nach Standort variieren können.
Die Beantragung der Konzession gehört zu den zentralen Schritten bei der Restaurantgründung. Eine Übersicht über weitere erforderliche Formalitäten – etwa Gewerbeanmeldung oder Hygienepflichten – findet sich in entsprechenden Gründungsleitfäden der Kammern.
Welche Betriebe benötigen eine Gaststättenkonzession?
Die Konzessionspflicht betrifft eine Vielzahl an Betrieben,darunter:
- Restaurants und Gaststätten
- Bars, Kneipen und Pubs
- Cafés und Bar-Restaurants
- Imbisse mit Alkoholausschank
- Hotelrestaurants
- Diskotheken
Darüber hinaus können auch nicht klassische Gastronomiebetriebe betroffen sein, etwa:
- Weinhandlungen mit Ausschank
- Supermärkte oder Feinkostläden mit Verkostungen
- Lebensmittelgeschäfte mit Alkoholverkauf zum Verzehr vor Ort
Ob im konkreten Fall eine Konzession erforderlich ist, hängt stets vom tatsächlichen Betriebskonzept ab.




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