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Eröffnung eines Restaurants
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Kennzeichnungspflichten in der Gastronomie: Alle Aushang- und Informationspflichten im Überblick

Gastronomiebetriebe unterliegen zahlreichen Kennzeichnungs- und Aushangpflichten – von Preisangaben über Jugendschutz bis hin zur Allergenkennzeichnung. Diese Vorschriften dienen dem Verbraucherschutz und der Transparenz, sind jedoch oft komplex und umfangreich. Dieser Leitfaden bietet einen strukturierten Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Anforderungen.

5 Minuten
Aktualisiert am
14/4/2026
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Fabian Zehren
Glut & Wasser
”Abgesehen davon, dass die benutzerfreundliche Oberfläche des Reservierungssystems unseren Arbeitsalltag total erleichtert, sind wir vor allem in Abgrenzung zu anderen Tools sehr davon angetan, dass verschiedene Schichten mit verschiedenen Timeslots versehen werden können - diese Funktion macht für uns einen großen Unterschied.”
Artikelzusammenfassung:
  • Gastronomiebetriebe müssen zahlreiche Informationspflichten erfüllen – darunter Preisangaben, Jugendschutzbestimmungen sowie arbeitsrechtliche Aushänge.
  • Die Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen ist verpflichtend und muss klar, nachvollziehbar und jederzeit zugänglich sein.
  • Auch für Getränke gelten spezifische Vorschriften, etwa zur Kennzeichnung von Wein, Bier, Spirituosen oder koffeinhaltigen Getränken.
  • Neue EU-Regelungen – z. B. zur Weinkenzeichnung – bringen zusätzliche Anforderungen, die beim Einkauf und im Service berücksichtigt werden müssen.
  • Die Einhaltung aller Kennzeichnungspflichten ist essenziell, um Bußgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und Vertrauen bei Gästen zu schaffen.
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Aushang des Jugendschutzgesetzes

Gaststätten sind verpflichtet, die einschlägigen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) gut sichtbar auszuhängen. Dazu gehören insbesondere Regelungen zum Alkoholverkauf sowie zu Aufenthaltszeiten von Kindern und Jugendlichen in Gatstätten.

Wesentliche Regelungen betreffen:

Alkoholabgabe

  • Bier, Wein, Sekt: Abgabe an Jugendliche unter 16 Jahren verboten
  • Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke: Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten

Aufenthalt in Gaststätten

  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich grundsätzlich nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person aufhalten.
  • Ohne Begleitung ist der Aufenthalt zwischen 5:00 Uhr und 23:00 Uhr gestattet, wenn eine Mahlzeit oder ein Getränk eingenommen wird.
  • Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich bis 24:00 Uhr ohne Begleitung aufhalten.
  • Ausnahmen gelten bei Veranstaltungen anerkannter Träger der Jugendhilfe oder auf Reisen.

Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und im Wiederholungsfall auch gewerberechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln

Seit dem 1. Januar 2005 müssen Lebensmittel “vom Acker bis zum Teller" rückverfolgbar sein (EU-Verordnung Nr. 178/2002/EG).  Gastronomische Betriebe sind verpflichtet, Herkunft, Lieferanten und Verwendungswege ihrer eingesetzten Produkte dokumentieren zu können-

Die Nachweispflicht betrifft:

  • Wareneingang
  • Lieferanteninformationen
  • Herkunftsinformation
  • Chargenkennzeichnung
  • interne Produktionsschritte

Die Dokumentation muss Kontrollbehörden auf Verlangen vorgelegt werden.

Kennzeichnung von Zusatzstoffen

Lebensmittelzusatzstoffe müssen sowohl auf der Speisekarte als auch aufder Getränkekarte oder sonstigen Aushängen und Tischkarten gekennzeichnet werden. Die Angaben dürfen in Fußnoten gemacht werden, wenn in der Verkehrsbezeichnung darauf hingewiesen wird.

Zu den kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffen in Lebensmitteln gehören vor allem:

  • Konservierungsstoffe
  • Farbstoffe
  • Süßstoffe
  • Geschmacksverstärker
  • Phosphat
  • Schwefel
  • Chinin
  • Koffein

Die Kennzeichnungspflichten sind in der Zusatzstoffzulassungsverordnung (ZZuIV) geregelt.

Regeln für die Kennzeichnung von Allergenen

Bestimmte Zusatzstoffe müssen auf Speise- und Getränkekarten kenntlich gemacht werden. Rechtsgrundlage ist heute vor allem die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) sowie ergänzende nationale Regelungen (u. a. Zusatzstoff-Zulassungsverordnung). Dies kann in der Speisekarte direkt neben der Speise oder über Fußnoten erfolgen, sofern eindeutig darauf verwiesen wird.

Kennzeichnungspflichtig sind unter anderem:

  • Konservierungsstoffe
  • Farbstoffe
  • Süßstoffe
  • Geschmacksverstärker
  • Phosphat
  • Schwefeldioxid/Sulfite
  • Chinin
  • Koffein

Kennzeichnung von Allergenen (LMIV)

Die Lebensmittel-Informationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) verpflichtet Gastronomiebetriebe zur Information über enthaltene Allergene – auch bei nicht vorverpackten Lebensmitteln.

Wichtig: Aktualisierung der EU-Kennzeichnungspflicht (gültig seit 2023)
Eine ausschließlich mündliche Information ist nur zulässig, wenn: 

  • eine schriftliche Dokumentation im Betrieb vorliegt,
  • Gäste ausdrücklich und gut sichtbar darauf hingewiesen werden,
  • die Informationen auf Nachfrage unverzüglich zugänglich sind.

In der Praxis empfiehlt sich die direkte Kennzeichnung in der Speisekarte oder eine separate Allergikerkarte.

Folgende 14 Hauptallergene müssen ausgewiesen werden:

  1. Glutenhaltige Getreide
  2. Krebstiere
  3. Eier
  4. Fisch
  5. Erdnüsse
  6. Sojabohnen
  7. Milch
  8. Schalenfrüchte
  9. Sellerie
  10. Senf
  11. Sesamsamen
  12. Schwefeldioxid und Sulfite
  13. Lupinen
  14. Weichtiere
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Kennzeichnungspflichten bei Getränken 

Auch für Getränke gelten in Restaurants bestimmte Aushang- und Kennzeichnungsregeln:

1. Wein: Es gelten sowohl auf EU-Ebene als auch auf Länderebene eigene Regelungen, die auch die Kennzeichnung auf Speisen- und Getränkekarten betreffen. Demnach ist Folgendes angabepflichtig:
- Gütebezeichnung (z. B. Landwein, Qualitätswein)
- Weinart (z. B. Weißwein, Weißherbst, Rotwein)
- Rebsorte (z. B. Merlot, Riesling, Rioja)
- Herkunft (z. B. Deutschland, Italien)
- Verkaufs- oder Leistungseinheit (z. B. 0,25 l, 0,75 l, 1 l) und Preis

Neue EU-Kennzeichnungspflicht für Wein

Für Weine, die ab dem 8. Dezember 2023 produziert wurden, gelten neue EU-Vorgaben gemäß der reformierten Gemeinsamen Marktorganisation für Wein.

Neu vorgeschrieben sind:

  • ein Nährwertverzeichnis (mindestens Energieangabe/Kalorien)
  • eine Zutatenliste

Diese Angaben können:

  • vollständig auf dem Flaschenetikett stehen oder
  • elektronisch über einen QR-Code auf der Flasche abrufbar sein

Bedeutung für Restaurants

Die Kennzeichnungspflicht liegt primär beim Weinerzeuger oder Inverkehrbringer. Für Gastronomiebetriebe bedeutet dies:

  • Beim Einkauf sollte darauf geachtet werden, dass neu produzierte Weine die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben tragen
  • Gäste können die Informationen über den QR-Code auf der Flasche abrufen
  • Eine zusätzliche Angabe von Zutaten oder Nährwerten auf der Speisekarte ist nicht erforderlich.
  • Die Pflicht zur Kennzeichnung von Sulfiten auf der Weinkarte bleibt bestehen.

Übergangsregelung

Weine, die vor dem 8. Dezember 2023 erzeugt wurden, dürfen weiterhin ohne die neuen Angaben verkauft werden (Bestandsschutz).

2. Bier: Bei Bieren muss auf der Speisenkarte die Brauerei und die Brauart, zum Beispiel Pils oder Hefeweizen angegeben werden. Bier unterliegt den Informationsvorschriften nach der LMIV. Über gegebenenfalls enthaltene Allergene (z.B. glutenhaltiges Getreide) ist folglich bei vorverpackter Ware im Zutatenverzeichnis, im offenen Ausschank gemäß der VorlLMIEV zu informieren.

3. Spirituosen: Die Bezeichnung vieler Spirituosen richtet sich nach der EU-Spirituosenverordnung, einige sind auch in nationalen Vorschriften geregelt. Farbstoffe sind kennzeichnungspflichtig. Wichtig für den Gastwirt ist es, die Erzeugnisse auf der Speisenkarte den richtigen Rubriken zuzuordnen. 

Bei Mix-Getränken ist die Menge der zugesetzten Spirituose anzugeben, zum Beispiel: Gin Tonic mit 2cl Gin.

4. Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke: Koffeinhaltige Getränke müssen klar als “koffeinhaltig” gekennzeichnet sein.

Außerdem besteht das sogenannte Kopplungsverbot: Trinkzwang bei der Bestellung von Speisen bzw. die Abgabe alkoholfreier Getränke in Abhängigkeit von alkoholischen Getränken ist grundsätzlich verboten .

Preisangaben im Restaurant (PAngV)

Gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) muss das gesamte Speisen- und Getränkeangebot mit Endpreisen (inkl. Steuern) ausgezeichnet werden.

  • Speise- und Getränkekarten müssen vor Bestellung einsehbar sein
  • Im Eingangsbereich des Gastronomiebetriebes ist eine Preisliste als Aushang der Getränke- und Speisekarten anzubringen. Die Preise der im Restaurant angebotenen Speisen und Getränke müssen mit den Preisen des Aushangs übereinstimmen. Werden Speisen und Getränke zur Selbstbedienung angeboten, müssen sie durch Preisschilder oder entsprechende Beschriftung ausgezeichnet sein
  • Bei allen angegebenen Preisen muss es sich um gültige Endpreise (inkl. Steuern und Service, sog. "Inklusivpreis") handeln
  • Die Angabe von ungefähren Preisspannen ("von ... bis"; ""ca.") ist unzulässig
  • Bei Getränken müssen Mengenangaben gemacht werden.
  • Werden alkoholische Getränke vor Ort ausgeschenkt, muss mindestens ein alkoholfreies Getränk auf der Getränkekarte stehen. Dies darf gemäß §6 GastG (Gaststättengesetz) nicht teurer als das günstigste alkoholhaltige Getränk sein
  • Das Umsatzsteuergesetz regelt die Besteuerung der verschiedenen angebotenen Speisen und Getränke

Nichtraucherschutz

Das Rauchverbot ist in Deutschland auf Bundesbene geregelt. Bitte informieren Sie sich beim zuständigen Ordnungsamt über die geltenden Bestimmungen zum Nichtraucherschutz im jeweiligen Bundesland. Wenn das Rauchen in abgetrennten Bereichen erlaubt ist, muss dies kenntlich gemacht werden.

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Aushangpflichtige Gesetze für Mitarbeitende

Es gibt auch eine Aushangpflicht für gastronomische Betriebe, die der Information des Restaurantpersonals dient.

Folgende
Dokumente müssen Sie gut sichtbar und lesbar für das Personal aushängen (ledigliche Herausgabe der Dokumente bei Interesse ist nicht zulässig):

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Arbeitszeitgesetz
  • Arbeitsgerichtgesetz
  • Betriebsvereinbarungen
  • Jugendschutzgesetz
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (bei jugendlichen Mitarbeitenden unter 18 Jahren)
  • Ladenschlussgesetz;
  • Mutterschutzgesetz (bei mind. 3 weiblichen Mitarbeitenden)
  • Preisangabenverordnung
  • Zutreffende Vorschriften der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
  • Unfallverhütungsvorschriften

Es ist daher wichtig, bei der Eröffnung eines Restaurants (oder der Übernahme eines Gastronomiebetriebs) auf diese verschiedenen Aushang- und Kennzeichnungsregeln zu achten. Denn bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften müssen Gastwirte mit Sanktionen rechnen.

Quellen:

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FAQ

Muss ein Restaurant seit 2023 Zutaten und Kalorien von Wein auf der Speisekarte angeben?

Nein. Die Pflicht betrifft den Weinerzeuger. Die Informationen müssen auf dem Flaschenetikett oder per QR-Code verfügbar sein.

Gilt die neue EU-Weinkenzeichnung auch für den offenen Ausschank?

Ja. Entscheidend ist, dass die ausgeschenkte Flasche den neuen Vorgaben entspricht, wenn sie nach dem 8.12.2023 produziert wurde.

Reicht eine mündliche Allergeninformation im Restaurant aus?

Nur wenn eine schriftliche Dokumentation vorhanden ist und deutlich darauf hingewiesen wird. Eine rein spontane mündliche Auskunft ohne Dokumentation ist nicht zulässig.

Welche Allergene müssen in Restaurants gekennzeichnet werden?

Die 14 Hauptallergene gemäß LMIV, u. a. Gluten, Milch, Eier, Nüsse, Soja, Sellerie, Senf, Sesam, Sulfite.

Müssen Kalorien in Speisekarten angegeben werden?

Nein. Eine generelle Kalorienkennzeichnungspflicht für Restaurants besteht derzeit nicht.

Was droht bei Verstößen gegen Kennzeichnungspflichten?

Bußgelder, behördliche Auflagen und im Wiederholungsfall gewerberechtliche Konsequenzen.

Artikel verfasst von:
Eve-Anne

Eve-Anne ist ein echter Foodie - wenn es ein neues, angesagtes Restaurant gibt, ist sie meist schon da gewesen. Als Marketing-Expertin mit großem Faible für Gastronomie schaut sie genau hin, wie digitale Lösungen Gastronomen im Alltag unterstützen können. Sie denkt modern, liebt Trends und weiß was wirklich funktioniert.

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