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Eröffnung eines Restaurants
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Kennzeichnung Gastronomie: Alle Regeln, die Sie kennen sollten

Wie Sie wissen, unterliegt das Gaststättengewerbe zahlreichen Gesetzen und Vorschriften. Gastwirte müssen sich unter anderem an einige Pflichten zur Kennzeichnung bestimmter Informationen halten. Wir geben einen Überblick über alle Regeln zur Kennzeichnungspflicht in einem Restaurant.

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Aushang des Jugendschutzgesetzes

In Deutschland ist es Pflicht, in seinem Restaurant die gültigen Bestimmungen zur Verhinderung von Trunkenheit in der Öffentlichkeit und zum Schutz Minderjähriger auszuhängen, in denen das Verbot des Verkaufs von Alkohol und Tabak an Personen unter 18 Jahren bzw. an Jugendliche unter 16 Jahren für Bier, Sekt und Wein erwähnt wird (Jugenschutzgesetz).

Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 05.00 Uhr und 23.00 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24.00 Uhr und 05.00 Uhr morgens nicht gestattet werden. Ausnahmsweise ist dies zulässig, wenn Kinder und Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sie sich auf Reisen befinden.

Verstöße gegen das Jugenschutzgesetz können unter Umständen zum Erlöschen der erteilten Gaststättenerlaubnis durch die Behörden führen.

Rückverfolgung von Lebensmitteln

Seit 1. Januar 2005 müssen Lebensmittel vom "Acker bis zum Teller" rückverfolgbar sein (EU-Verordnung 178/2002/EG). Grundsätzlich sind von den Betrieben Nachweise über Herkunft und Qualität der eingesetzten Urprodukte und Zustaten sowie über den gesamten Herstellungsprozess bereit zu halten.

Regeln für die Kennzeichnung von Zusatzstoffen

Lebensmittelzusatzstoffe müssen sowohl auf der Speisekarte als auch aufder Getränkekarte oder sonstigen Aushängen und Tischkarten gekennzeichnet werden. Die Angaben dürfen in Fußnoten gemacht werden, wenn in der Verkehrsbezeichnung darauf hingewiesen wird.

Zu den kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffen in Lebensmitteln gehören vor allem:

  • Konservierungsstoffe
  • Farbstoffe
  • Süßstoffe
  • Geschmacksverstärker
  • Phosphat
  • Schwefel
  • Chinin
  • Koffein

Die Kennzeichnungspflichten sind in der Zusatzstoffzulassungsverordnung (ZZuIV) geregelt.

Regeln für die Kennzeichnung von Allergenen

Die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) regelt u.a. die Kennzeichnung von Allergenen. Gemäß dieser Verordnung müssen gastronomische Betriebe über die enthaltenden Allergie auslösenden Zutaten in den angebotenen Lebensmitteln informieren.

Neben der schriftlichen Information in der Speisekarte besteht auch die Möglichkeit, den Gast mündlich zu informieren. Basis für Letzteres muss allerdings eine schriftliche Dokumentation sein, die sowohl für Gäste als auch für Kontrollbehörden bereit gehalten wird. Weiterhin ist in der Verkaufsstätte auf die mündliche Information und die Möglichkeit der Einsichtnahme in die schriftliche Dokumentation an gut sichtbarer Stelle und deutlich lesbar hinzuweisen.

Folgende Möglichkeiten bieten sich an:

Kennzeichnung in der Speisekarte

  • mit Angabe der allergenen Zutaten direkt an der jeweiligen Speise, z.B. Schnitzel (glutenhaltiges Getreide, Ei, Milch) mit Pommes Frites
  • mit Fuß- und Endnoten

Separate Allergikerkarte

In diesem Fall ist jedoch der Gast durch einen Aushang im Restaurant darauf hinzuweisen, dass eine separate Allergikerkarte vorgehalten wird.

14 Hauptallergene müssen ausgewiesen werden, wenn sie in Speisen enthalten sind:

  • glutenhaltige Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer und Erzeugnisse daraus);
  • Krebstiere (Krabbentiere, Krustentiere, Surimi, Krabbenchips, …);
  • Eier (Trockenei, Mayonaisen, panierte Speisen);
  • Fisch (Fischsaucen oder -pasten, Kaviar, …);
  • Erdnüsse (Backwaren, Brotaufstriche, Desserts, …);
  • Sojabohnen (Speisefette, Tofu, Suppen, Saucen, Käseimitate, …);
  • Milch (Quark, Joghurt, Schmand, Saucen, Suppen, …);
  • Schalenfrüchte (Nougat, Brotaufstriche, Marzipan, Backwaren, …);
  • Sellerie ( Brühwürfel, Fertigsaucen und –suppen, Feinkostsalate, …);
  • Senf (Gewürzmischungen, Marinaden, Dressings, …);
  • Sesamsamen (Knabbergebäck, Falafel, Hummus, Sushi, …);
  • Schwefeldioxid und Sulfite (Trockenobst, Fruchtkonserven, Wein, …);
  • Lupinen (Cerealien, Bratlinge, vegetarische Würstchen, …);
  • Weichtiere (Austern, Schnecken, Calamares, …)
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Regeln für die Getränkekennzeichnung

Auch für Getränke gelten in Restaurants bestimmte Aushang- und Kennzeichnungsregeln:

  • Wein: Es gelten sowohl auf EU-Ebene als auch auf Länderebene eigene Regelungen, die auch die Kennzeichnung auf Speisen- und Getränkekarten betreffen. Demnach ist Folgendes angabepflichtig:
    - Gütebezeichnung (z. B. Landwein, Qualitätswein)
    - Weinart (z. B. Weißwein, Weißherbst, Rotwein)
    - Rebsorte (z. B. Merlot, Riesling, Rioja)
    - Herkunft (z. B. Deutschland, Italien)
    - Verkaufs- oder Leistungseinheit (z. B. 0,25 l, 0,75 l, 1 l) und Preis
  • Bier: Bei Bieren muss auf der Speisenkarte die Brauerei und die Brauart, zum Beispiel Pils oder Hefeweizen angegeben werden. Bier unterliegt den Informationsvorschriften nach der LMIV. Über gegebenenfalls enthaltene Allergene ist folglich bei vorverpackter Ware im Zutatenverzeichnis, im offenen Ausschank gemäß der VorlLMIEV zu informieren.
  • Spirituosen: Die Bezeichnung vieler Spirituosen richtet sich nach der EG-Spirituosen-Verordnung, einige sind auch in nationalen Vorschriften geregelt. Wichtig für den Gastwirt ist es, die Erzeugnisse auf der Speisenkarte den richtigen Rubriken zuzuordnen. Viele Spirituosen enthalten Farbstoffe. Diese müssen auf der Speisekarte kenntlich gemacht werden.Bei Mix-Getränken muss die Menge der zugesetzten Spirituose angegeben werden, zum Beispiel: Gin Tonic mit 2cl Gin.
  • Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke: Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke, wie Cola oder „Energy-Drinks“, müssen klar und deutlich erkennbar mit der Angabe „koffeinhaltig“ versehen sein.
  • Trinkzwang bei der Bestellung von Speisen bzw. die Abgabe alkoholfreier Getränke in Abhängigkeit von alkoholischen Getränken ist grundsätzlich verboten (Koppelungsverbot).

Regeln für Preisaushänge im Restaurant

Gemäß der Preisangabenverordnung (PAngV) muss das gesamte Speisen- und Getränkeangebot preislich ausgezeichnet werden.

  • Die Preisverzeichnisse müssen entweder auf den Tischen in hinreichender Zahl ausliegen oder jedem Gast vor der Bestellung vorgelegt werden.
  • Im Eingangsbereich des Gastronomiebetriebes ist eine Preisliste als Aushang der Getränke- und Speisekarten anzubringen. Die Preise der im Restaurant angebotenen Speisen und Getränke müssen mit den Preisen des Aushangs übereinstimmen. Werden Speisen und Getränke zur Selbstbedienung angeboten, müssen sie durch Preisschilder oder entsprechende Beschriftung ausgezeichnet sein.
  • Bei allen angegebenen Preisen muss es sich um gültige Endpreise (inkl. Steuern und Service, sog. "Inklusivpreis") handeln.
  • Die Angabe von ungefähren Preisspannen ("von ... bis"; ""ca.") ist unzulässig.
  • Bei Getränken müssen Mengenangaben gemacht werden.
  • Werden alkoholische Getränke vor Ort ausgeschenkt, muss mindestens ein alkoholfreies Getränk auf der Getränkekarte stehen. Dies darf gemäß §6 GastG (Gaststättengesetz) nicht teurer als das günstigste alkoholhaltige Getränk sein.
  • Das Umsatzsteuergesetz regelt die Besteuerung der verschiedenen angebotenen Speisen und Getränke.

Nichtraucherschutzgesetz und Rauchverbote

Das Rauchverbot ist in Deutschland auf Bundesbene geregelt. Bitte informieren Sie sich beim zuständigen Ordnungsamt über die geltenden Bestimmungen zum Nichtraucherschutz im jeweiligen Bundesland. Wenn das Rauchen in abgetrennten Bereichen erlaubt ist, muss dies kenntlich gemacht werden.

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Aushangpflichtige Gesetze zur Information des Personals

Es gibt auch eine Aushang- und Auslegepflicht für gastronomische Betriebe, die der Information des Restaurantpersonals dient.

Folgende
Dokumente müssen Sie gut sichtbar und lesbar für das Personal aushängen (ledigliche Herausgabe der Dokumente bei Interesse ist nicht zulässig):

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz;
  • Arbeitsstättenverordnung;
  • Arbeitszeitgesetz;
  • Arbeitsgerichtgesetz;
  • Betriebsvereinbarungen;
  • Jugendschutzgesetz;
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (bei jugendlichen Mitarbeitenden unter 18 Jahren);
  • Ladenschlussgesetz;
  • Mutterschutzgesetz (bei mind. 3 weiblichen Mitarbeitenden);
  • Preisangabenverordnung;
  • Zutreffende Vorschriften der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN);
  • Zutreffende Unfallverhütungsvorschriften.

Es ist daher wichtig, bei der Eröffnung eines Restaurants (oder der Übernahme eines Gastronomiebetriebs) auf diese verschiedenen Aushang- und Kennzeichnungsregeln zu achten. Denn bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften müssen Gastwirte mit Sanktionen rechnen.

Weiterführende Literatur:
Eine Finanzierung für Ihr Restaurant finden
Die administrativen Schritte und Formalitäten bei der Eröffnung eines Restaurants
Wie erstellt man eine gute Marktanalyse für sein Restaurant?
Wie erstellt man einen Businessplan für sein Restaurant?


Quellen:

-
www.bgn.de
-
www.gesetze-im-internet.de
-
www.ihk.de
-
www.ble-medienservice.de

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