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Gastronomiemanagement
]

Hygienevorschriften Restaurant

Da im Gastronomiegewerbe täglich mit Lebensmitteln umgegangen wird, wird dieses Tätigkeitsgebiet stark überwacht. Im Übrigen sind die für die Hygiene in Restaurants geltenden Aspekte Gegenstand einer Reihe von Vorschriften. Wir geben einen Überblick über all diese Hygienevorschriften und weitere Normen, die man als Gastwirt kennen sollte.

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Welche Hygienevorschriften müssen in einem Restaurant eingehalten werden?

Die Hygienevorschriften für die Gastronomie beziehen sich auf die Räumlichkeiten, die Ausstattung, das Personal, die Lagerung und die Aufbewahrung von Lebensmitteln.

Die Lebensmittelhygienevorschriften wurden 2004 auf EU-Ebene vereinheinlicht. Hinzu kommen Regelungen auf nationaler Ebene, die in der deutschen Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMVH) und der Tierische Lebensmittelhygiene-Verodnung (Tier-LMVH) verankert sind.

Grundsätzlich gilt in Deutschland die Pflicht zur Dokumentation Ihres betrieblichen Hygiene-Konzepts in Form eines HACCP ((Hazard Analysis Critical Control Point)-Konzepts. Als Gastronom sind Sie selbst dafür verantwortlich, dass die Hygienemaßnahmen in Ihrem Betrieb eingehalten werden. Auf Verlangen müssen Sie ein HACCP-Konzept vorlegen, weshalb wir empfehlen, die getroffenen Maßnahmen und geplanten Eigenkontrollen schriftlich zu dokumentieren.

Lagerung und Aufbewahrung von Lebensmitteln

Die Kühlkette

Eine der wichtigsten Anforderungen an die Restauranthygiene und die Lebensmittelsicherheit ist die Einhaltung der Kühlkette.

Das bedeutet, dass die Lagertemperaturen verderblicher Lebensmittel laut Angabe auf dem Lebensmitteletikett ohne Unterbrechung aufrechterhalten werden müssen. Dies gilt insbesondere für Fisch, Schalentiere, angebrochene Frischwaren, Fertiggerichte, rohes Fleisch, frische Milchprodukte, Eier, Desserts, Eis, Obst und Gemüse ...

Die Einhaltung der Kühlkette ist unerlässlich, um die ernährungsphysiologischen und organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel zu erhalten, aber auch um das Wachstum von Mikroorganismen und Keimen zu verhindern, die zu Lebensmittelvergiftungen führen können.

Um das Risiko einer Unterbrechung der Kühlkette zu begrenzen, muss die Temperatur von Kühl- und Gefrierschränken sowie die Temperatur im Kühlraum sehr regelmäßig kontrolliert werden. Geflügelfleisch muss bei Temperaturen von weniger als +4 °C eingehalten werden, Innereien kleiner als +3 °C, Hackfleisch kleiner als +2 °C. Tiefkühlware muss bei weniger als -18°C aufbewahrt werden

Auch beim Einfrieren von Lebensmitteln sollten gute Hygienepraktiken sorgsam eingehalten werden:

  • Einmal aufgetaute Produkte keinesfalls wieder einfrieren;
  • Einfrieren von Lebensmitteln ausschließlich in dichtschließenden, tiefkühlgeeigneten Verpackungen;
  • Beschriftung der Verpackungen mit Dokumentation des Einfrierdatums;
  • Produkte im Kühlschrank auftauen lassen, nicht bei Umgebungstemperatur;
  • Keine Produkte einfrieren, die bei Plusgraden aufbewahrt werden müssen;
  • Tiefgefrorenes Fleisch, insbesondere Geflügelfleisch und Fisch, muss auf Abtropfgittern aufgetaut werden, denn nur so kann sichergestellt werden, dass das Auftauwasser, das ggfs. mit Salmonellen belastet ist, keine anderen Lebensmittel kontaminieren kann.

Weitere Vorschriften zum Umgang mit Lebensmitteln

In Bezug auf die Verpackung, Lagerung und Handhabung von Lebensmitteln gilt außerdem:

  • Rohstoffe in luftdichten Behältern aufbewahren;
  • Rohstoffe und verarbeitete Produkte in zwei verschiedenen Kühlschränken aufbewahren;
  • Arbeitsflächen und Utensilien am Ende des Tages abwaschen;
  • Lose Lebensmittel bei der Bedienung im Speisesaal mit Zangen greifen;
  • Keine persönlichen Gegenstände, wie z. B. Telefone, auf Arbeitsflächen ablegen;
  • Waren, die Lebensmittel enthalten, nicht am Boden abstellen;
  • Die Vorbeugung gegen und die Bekämpfung von Schädlingen (Ratten, fliegende und kriechende Insekten usw.) gewährleisten.

Vorschriften für Räumlichkeiten und Ausstattung

Zur Optimierung der Hygiene im Restaurant gibt es weitere Standards, die sich auf die Gestaltung der Räumlichkeiten, die Materialien und die Küchenausstattung beziehen:

  • Saubere Arbeitsbereiche (Lagerbereiche, Arbeitsflächen ...) müssen von schmutzigen Arbeitsbereichen (Mülleimer, Spülbecken ...) getrennt sein.
  • Kühleinrichtungen müssen mit Thermometern ausgestattet sein;
  • Es müssen getrennte sanitäre Einrichtungen für das Personal und sanitäre Einrichtungen für die Gäste (mit Waschbecken und Handseife) vorhanden sein;
  • Die Sanitäranlagen dürfen nicht in die Küche oder in die Lagerräume für Lebensmittel führen;
  • Die Raumgestaltung muss die regelmäßige Instandsetzung und Reinigung erleichtern und dafür sorgen, dass Verschmutzung, Schimmelbildung und die Kontamination von Lebensmitteln durch Schädlinge vermieden werden;
  • Die Räumlichkeiten müssen regelmäßig gepflegt und gereinigt werden;
  • Putz- und Reinigungsmittel müssen separat in einem Schrank oder in einem eigenen Raum aufbewahrt werden;
  • Das Restaurant muss mit folgendem Material ausgestattet sein:
    - Fettwanne;
    - Geschirr aus Emaille oder Edelstahl (unbearbeitete Holzutensilien sind zu vermeiden);
    - gute Beleuchtung in der Küche;
    - Kühlraum mit Thermometer und Temperaturregelung;
    - ein getrenntes Belüftungssystem für saubere und unreine Bereiche;
    - in der Küche getrennte Waschbecken zum Händewaschen und zum Gemüsewaschen (vorzugsweise Waschbecken ohne manuelle Bedienung) ;
    - Händetrockner mit Umluft oder mit Einwegpapier;
    - ein Syphon im Boden, damit das Waschwasser abfließen kann;
    - wenn eine Kleiderordnung vorgeschrieben ist, müssen Personalumkleiden in der Nähe des Arbeitsplatzes vorhanden sein.
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Die Abfallwirtschaft

Hier die allgemeinen Hygienevorschriften in Bezug auf das Abfallmanagement in Restaurants:

  • Keine Lebensmittelabfälle sammeln;
  • Mülltonnen regelmäßig leeren;
  • Mülleimer müssen geschlossen sein, sich mit einem Pedal öffnen lassen und regelmäßig gereinigt werden;
  • Der Zugang zum Müllraum darf nicht durch die Küche oder den Speisesaal führen;
  • Beim Gang in den Müllraum muss das Personal mit geeigneter Ausrüstung, insbesondere Handschuhen, ausgestattet sein.

Darüber hinaus ist auch in der Gastronomie die Mülltrennung vorgeschrieben. Unterschieden werden in der Regel:

  • Speisefette;
  • Bioabfälle;
  • Plastiik- und Kunststoffabfälle;
  • Papierabfälle und Kartonage;
  • Glas
  • Sonstige Abfälle, sprich Restmüll

Der Gastronom ist dafür zuständig, sich um die korrekte Trennung sowie eine sachgerechte Entsorgung des anfallenden Abfalls zu kümmern.

Hygienevorschriften für Gastronomiepersonal

Auch das Personal im Restaurant muss bestimmte Hygienevorschriften einhalten:

  • Saubere Kleidung tragen, in der Küche eine Kopfbedeckung und bei der Zubereitung von Speisen Handschuhe;
  • Vor jeder erneuten Arbeitsaufnahme; nach dem Umgang mit Abfall, Rohstoffen und Milchprodukten; beim Verlassen der sanitären Anlagen stets die Hände waschen.

Außerdem wird daran erinnert, dass jeder Mitarbeitende eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz beim zuständigen Gesundheitsamt zu absolvieren hat; diese Erstbelehrung darf bei Tätigkeitsbeginn nicht älter als 3 Monate sein. Weiterhin müssen Mitarbeitende, die direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, zum Thema Lebensmittelhygiene geschult werde. Hier geht es u.a. um das HACCP-Konzept, Betriebshygiene, Personalhygiene und Produktionshygiene (mehr dazu in unserem Artikel über verpflichtende Schulungen und Weiterbildungen).

→ Es ist wichtig, dass Sie bereits vor der Eröffnung Ihres Restaurants bei der Durchführung der Marktstudie damit beginnen, sich über die geltenden Vorschriften zu informieren!

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Wie läuft eine Gesundheitskontrolle ab?

Jedes Restaurant wird ca. einmal im Jahr von Gesundheitskontrolleuren der amtlichen Lebensmittelüberwachung (LMÜ) besucht, die die Einhaltung der Hygienevorschriften und der Lebensmittelsicherheit überprüfen.

Ein erster Besuch findet nach der Eröffnung des Restaurants statt (Sie werden im Vorfeld über diese Kontrolle informiert). Anschließend werden unangekündigte oder regelmäßige Kontrollen durchgeführt.

Die Gesundheitsbehörde wird besonders folgende Bereiche kontrollieren:

  • Betriebsräume und Küchengeräte;
  • Arbeitsschritte im Umgang mit Lebensmitteln;
  • Kühlkette, Abfallentsorgung, Reinigungs- und DesinfektionsmaßnahmenPersonalhygiene sowie Schädlingsbekämpfung;
  • u.U. Entnahme von Lebensmittelproben;
  • Überprüfung der Dokumentation und Buchführung im Rahmen des HACCP-Konzepts (hierunter fallen auch Belege zum Wareneingang und Ausgangsrechnungen).

Sie sollten wissen, dass auch ein Verbraucher einen Hygienemangel beim Ordnungsamt melden kann.

Sorgen Sie dafür, dass die Einhaltung der Hygienestandards in Ihrem Restaurant ständig gewährleistet ist. Bei Verstößen werden Sanktionen verhängt. Diese können von einer einfachen Verwarnung bis hin zu einem Bußgeldbescheid und sogar zur Schließung des Betriebs reichen, wenn eine Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher besteht.

Eine Übersicht über alle Schritte, die Sie vor der Eröffnung oder Übernahme eines Restaurants unternehmen müssen, finden Sie in unserem Artikel zum Thema.

Welche anderen Standards müssen in einem Restaurant eingehalten werden?

Neben den Hygienevorschriften für Restaurants gibt es eine Reihe weiterer Standards für Sicherheit, Zugänglichkeit, Aushänge und Kennzeichnung und Musikwiedergabe, die den Rahmen für diese Tätigkeit bilden:

  • Überlegen Sie sich, in welcher Form Sie Ihre Betriebsstätte barrierefrei gestalten können;
  • Achten Sie auch darauf, Sicherheitsvorschriften einzuhalten: Alarm- und Fluchtvorrichtungen für den Brandfall (Rauchmelder, Feuerlöscher ...); ausreichende Beleuchtung; normgerechte Koch- und Heizgeräte ...

Um genau zu erfahren, welche speziellen Regeln für Ihr Restaurant gelten, wenden Sie sich an das zuständige Bezirksamt.

  • Wenn Sie in Ihrem Restaurant lizensierte Musik abspielen, benötigen Sie eine Genehmigung der GEMA. Wir empfehlen, dass Sie Ihren Betrieb noch vor der Inbetriebnahme anmelden.
  • Informieren Sie sich beim Umgang mit Fleischwaren vorab bei der für Sie zuständigen Handels- und Industriekammer (IHK) über eine eventuelle Zulassungspflicht zum Umgang mit Rohfleisch;
  • Die vorgeschriebenen Aushang- und Kennzeichnungsregeln einhalten in Bezug auf: Preise, Getränke, Rauchverbotsschilder; Vorschriften zur Verhinderung von Trunkenheit in der Öffentlichkeit und zum Schutz Minderjähriger (Jugendschutzgesetz);
  • Sich an die geltenden vom zuständigen Bezirksamt festgelegten Öffnungs- und Sperrzeiten halten (wenden Sie sich an das Bezirksamt, in dem Ihr Restaurant liegt).
Weiterführende Literatur:
Wie erstellt man einen Businessplan für ein Restaurant?

Wie findet man eine Finanzierung für sein Restaurant?

Alles über die Mehrwertsteuer im Gastronomiegewerbe

Quellen:
gesetze-im-internet.de
bmel.de

www.ihk.de

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