Welche Mehrwertsteuersätze gelten in der Gastronomie?
Im Gaststättengewerbe kommen grundsätzlich zwei Mehrwertsteuersätze zur Anwendung:
- 19 % regulärer Mehrwertsteuersatz
- 7 % ermäßigter Umsatzsteuersatz
Welcher Steuersatz anzuwenden ist, hängt von mehreren Faktoren ab – insbesondere von der Art des Produkts und der Art des Verzehrs. Unterschieden wird dabei zwischen:
- Sofortigem Verzehr vor Ort
- Zeitlich verzögertem Verzehr (To-go / Mitnahme)
- Grundnahrungsmitteln und anderen Speisen
Wird ein Produkt in einem Behältnis oder einer Verpackung verkauft, die eine sichere Aufbewahrung für den späteren Verzehr ermöglicht, spricht man von zeitlich verzögertem Verzehr. Erfolgt der Verzehr unmittelbar – etwa am Tisch, an der Theke oder im Stehen ohne Verpackung – gilt dies als sofortiger Verzehr vor Ort. Diese Unterscheidung ist entscheidend für den anzuwendenden Mehrwertsteuersatz.
Mehrwertsteuer im Gastronomiegewerbe: Welcher Satz gilt für den Verkauf von Getränken?
Für Getränke gelten im Gaststättengewerbe überwiegend 19% Mehrwertsteuer. Es gibt jedoch einzelne Ausnahmen.
Anwendbare Mehrwertsteuersätze auf Getränke:
- 19 % MwSt.
- alkoholische Getränke
- alkoholfreie Getränke
- Kaffee, Tee, Softdrinks
- 7 % MwSt.
- Milchmischgetränke, deren Milchanteil höher als der Kaffeegehalt ist (mind. 75 %)
- Ein klassischer Filterkaffee mit einem Schuss Milch unterliegt daher weiterhin dem regulären Steuersatz von 19 %.
- Ein Latte Macchiato mit Kuhmilch kann unter bestimmten Voraussetzungen mit 7 % besteuert werden.
Wichtig:
Milchalternativen wie Hafer-, Soja- oder Reismilch zählen steuerlich nicht zu den Grundnahrungsmitteln. Getränke mit pflanzlichen Milchalternativen werden daher immer mit 19 % MwSt. besteuert – unabhängig vom Mengenverhältnis.
Hintergrund:
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % gilt für sogenannte Grundnahrungsmittel. Ziel ist es, grundlegende Lebensmittel für alle Bevölkerungsschichten erschwinglich zu halten. Dazu zählen unter anderem Brot, Milch, Eier, Fleisch, Obst und Gemüse.
Mehrwertsteuer im Gastronomiegewerbe: Welcher Satz gilt für den Verkauf von Lebensmitteln?
Für Speisen und Gerichte gelten unterschiedliche Mehrwertsteuersätze – abhängig von der Art des Verzehrs.
- 19 % MwSt.
Für den sofortigen Verzehr vor Ort, z. B. im Restaurant, Café oder Imbissbereich - 7 % MwSt.
Für Speisen, die verpackt zum Mitnehmen verkauft werden und für den späteren Verzehr bestimmt sind
Diese Regelung gilt seit 2014 (nach dem Nachtragshaushalt 2012).
Beispiel:
- Eis im Becher oder in der Waffel, direkt verzehrt → 19 %
- Verpacktes Eis zum Mitnehmen → 7 %
Diese Unterschiede sollten unbedingt in Businessplänen, Preisgestaltung und Finanzprognosen berücksichtigt werden.
Quelle: ihk.de
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