Über Jahrzehnte war die Kassenschublade das Herzstück jedes Restaurants, Scheine, Münzen, ein Kassenbuch am Abend. Diese Selbstverständlichkeit bröckelt gerade spürbar: Laut der aktuellen Studie der Deutschen Bundesbank wurde 2025 in Deutschland zum ersten Mal seit Beginn der Erhebung 2008 häufiger bargeldlos als mit Bargeld bezahlt, 55 Prozent aller erfassten Einkäufe liefen digital.
Für die Gastronomie bedeutet dieser Wandel mehr als eine technische Umstellung. Gäste erwarten heute selbstverständlich, per Karte, Smartphone oder QR-Code zahlen zu können, und gleichzeitig verschärft der Gesetzgeber die Anforderungen an elektronische Kassensysteme kontinuierlich weiter.
Der Wandel: warum Bargeld auch in der Gastronomie an Boden verliert
Der Trend zur bargeldlosen Zahlung ist kein kurzfristiges Phänomen, sondern zieht sich seit Jahren durch die Statistiken der Bundesbank. Nach deren aktueller Erhebung entfielen 2025 45 Prozent aller Zahlungen auf Bargeld, 26 Prozent auf die Debitkarte, meist die Girocard, und der Rest auf weitere Verfahren, darunter zunehmend mobile Bezahlmethoden. Besonders dynamisch entwickelt sich dabei das Bezahlen per Smartphone: Laut einer EHI-Studie stieg der Anteil von Mobile Payment an den bargeldlosen Zahlungen von 12,8 Prozent im Jahr 2024 auf 19,3 Prozent im Jahr 2025.
Trotzdem wäre es verfrüht, Bargeld für erledigt zu erklären. Nach einer Untersuchung der Bundesbank von Dezember 2025 akzeptierten 99,4 Prozent der untersuchten Unternehmen aus Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungssektor weiterhin Bargeld, auch weil ältere Menschen und Personen mit geringerer digitaler Erfahrung laut Bundesbank überdurchschnittlich häufig bar bezahlen. Für Restaurants bedeutet das: Die Zukunft liegt nicht in einem "Cash only" oder "Cashless only", sondern in einem Mix, der beide Welten souverän bedient.
Die rechtliche Grundlage: TSE, Kassensicherungsverordnung und Belegausgabepflicht
Wer in Deutschland elektronisch kassiert, bewegt sich in einem klar geregelten rechtlichen Rahmen. Seit dem 1. Januar 2020 muss jedes elektronische Aufzeichnungssystem über eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen, die sämtliche Kassenvorgänge manipulationssicher protokolliert, Grundlage dafür ist § 146a der Abgabenordnung in Verbindung mit der Kassensicherungsverordnung. Ergänzend gilt eine Belegausgabepflicht für jeden Geschäftsvorgang sowie seit 2025 eine elektronische Meldepflicht der eingesetzten Kassensysteme beim Finanzamt über ELSTER. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Wichtig für die Planung: Die Bundesregierung diskutiert derzeit eine allgemeine Registrierkassenpflicht ab 2027 für Betriebe mit einem Jahresumsatz über 100.000 Euro, im Gegenzug soll die Belegausgabepflicht gelockert werden. Ein finaler Gesetzestext liegt noch nicht vor, die Richtung ist aber klar: weniger Papier, dafür mehr digitale Nachvollziehbarkeit. Wer heute bereits ein TSE-konformes elektronisches Kassensystem betreibt, ist auf diese Entwicklung bereits gut vorbereitet.















